Kritik übte Konsumentenschutzminister Dr. Dieter Böhmdorfer an dem heute von LHStv. Prokop vorgestellten Mustervertrag für die öffentlichen Pflegeheime.
Dieser Vertrag sei in zumindest zwei Punkte gesetzwidrig, so der Konsumentenschutzminister. Im Zuge einer von Böhmdorfer durchgeführten Überprüfung übermittelte das Land Niederösterreich sämtliche Heimverträge der 51 vom Land Niederösterreich betriebenen Alten- und Pflegeheime. Das Ergebnis: Alle Heimordnungen wiesen gesetzliche Verstöße auf.
„Bereits im September haben wir der Niederösterreichischen Landesregierung eine ausführliche Stellungnahme übermittelt“, so Böhmdorfer. Erst heute habe LHStv. Prokop bekanntgegeben, wie das Land auf diesen Skandal reagiere – nämlich mit einer Verordnung, welche die öffentlichen Heime zur Verwendung eines Musterheimvertrages verpflichte.
„Diesen Musterheimvertrag haben wir sofort überprüft und festgestellt, dass zumindest zwei Klauseln gesetzlich unzulässig sind“, kritisierte Böhmdorfer. Es handle sich dabei konkret um die Gerichtsstandvereinbarung und die Minderung des Entgelts bei Abwesenheit.
In der Gerichtsstandsklausel sei normiert, dass Streitigkeiten aus dem Heimvertrag vor dem sachlich zuständigen Gericht am Sitz des Heimesauszutragen seien. Dies sei dann gesetzwidrig, wenn der Wohnsitz des Heimbewohners bei Klagseinbringung bereits ausserhalb des Gerichtssprengels liege, er also aus dem Heim ausgezogen sei.
Die Minderung des Entgelts sei zuwenig weitgehend, kritisierte Böhmdorfer. Bei Urlaub, Krankheit oder Kuraufenthalt sei im Mustervertrag normiert, dass während dieser Zeit das Grundentgelt abzüglich der Kosten für die Verpflegung zu bezahlen sei. Böhmdorfer: „Das ist gesetzwidrig. Es müssen auch die Reinigungskosten und die Kosten für die Grundpflegeleistungen sowie weitere Einsparungen abgezogen werden.“
Er halte die Vorgehensweise des Landes Niederösterreich, zuerst überhaupt nicht und dann mit einem Mustervertrag zu reagieren, der zwar in seinen unbedenklichen Passagen weitgehend den Vorgaben des Bundes entspreche, jedoch auch gesetzwidrige Klauseln enthalte, für grotesk. Das Land Niederösterreich schreibe den Heimen also vor, gesetzwidrige Klauseln zu verwenden.
Er, so Böhmdorfer, sehe bestätigt, dass ein effizienter Schutz der Heimbewohner nur auf Grundlage des bundesweiten Heimvertragsgesetzes, das die legistischen Fachleute in seinem Ressort erarbeitet hätten, gewährleistet sei.