Bohuslav erreicht weitere Zugeständnisse von Minister Buchinger

Keine Vermögensgrenze in der 24 Stunden Betreuung in NÖ

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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Auf Einladung von Landesrätin Petra Bohuslav hat heute Vormittag ein klärendes Gespräch mit Bundesminister Buchinger über einige wichtige Forderungen aus NÖ in der 24 Stunden-Betreuung stattgefunden. So war für Bohuslav das vorliegende Fördermodell keine Verbesserung für die rd. 4000 Betroffenen.

Landesrätin Bohuslav zeigt sich erfreut: „Der Sozialminister hat einer Aufhebung der Vermögensgrenze in NÖ zugestimmt, was in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Land NÖ und dem Bund festgelegt wird. Positiv bewertet Bohuslav auch, dass der Sozialminister sich zur notwendigen Erhöhung der Förderung einsichtig zeigt und nach einem Evaluierungszeitraum von einem halben Jahr die Förderhöhe nachjustiert werden soll.

Die Soziallandesrätin hat gegenüber dem Bund mehrmals eine intensive Informationskampagne gefordert, um die Menschen und Pflegebedürftigen bei der Abwicklung nicht alleine zu lassen. Auch hier hat Buchinger Bereitschaft signalisiert und einen Brief an alle Betroffenen angekündigt, die telefonisch und persönlich Beraratung in Anspruch nehmen können. Das Land NÖ werde dabei voll unterstützen, so Bohuslav.

Auch die Forderung nach einer notwendigen Erhöhung des Pflegegeldes hat Bohuslav erneuert und beim Sozialminister deponiert und von ihm auch Bereitschaft für eine Anpassung für Beginn 2009 signalisiert bekommen.

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0 Kommentare

  • Nachdem dieses vermurkste Phantom- Modell einer fälschlich so genannten (bis zu?) „24-Stunden-Betreuung“ auch weiterhin kaum in Anspruch genommen werden wird und kann (täglich nur 9 Stunden Betreuung, gar keine Pflege, trotzdem nicht leistbar, Schein- Qualitätssicherung), fällt der Wegfall der Vermögensgrenze („Schonvermögen“) nicht schwer. Man kann sich damit sehr billig in Schlagzeilen setzend, den Schein eines Wohltäters erkaufen. In Niederösterreich stehen Landtagswahlen bevor. Bei der stationären Unterbringung Pflegebedürftiger in „Heimen“ betreibt auch das Land NÖ nach wie vor mit unverminderter Härte die Enteignung der Betroffenen und nimmt die Angehörigen in Sippenhaftung (Regress). Da gibt es auch ordentlich was zu holen und das gibt mangels Neuheitswert auch keine Negativ- Schlagzeilen.
    Selbstbehalte und Angehörigen- Regress sowie viele andere Widrigkeiten und Diskriminierungen durch Gesetze und Verwaltungspraxis sind nach §7 B-VG (Benachteiligungsverbot aufgrund Behinderung) seit 10 Jahren verfassungswidrig, auch wenn der VfGH das bisher deckt!

  • Ist das ein Scherz? Wie kann es für NÖ eine Sonderregelung geben (Basis Bundesgesetz?) Ich halte die Vermögensgrenze zunächst zumindest für nicht akzeptabel (vom Wert her), auch diese gänzlich fallen zu lassen hat was für sich, aber: entweder gilt die Freigrenze für alle oder niemand!