Brandstetter im Justizausschuss: Sachwalterschaft ist in vielen Fällen vermeidbar

Sachwalterschaft ist in vielen Fällen vermeidbar

Parlament
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Was das neue Erwachsenenschutzgesetz betrifft, ist Brandstetter überzeugt, dass er die Einwände von Finanzminister Hans Jörg Schelling wegen vorübergehender budgetärer Mehrkosten mit einer neuen Studie ausräumen kann. Kurz vor der Fertigstellung ist eine größere Reform im Maßnahmenvollzug.

Dass eine Reform bei der Sachwalterschaft notwendig ist, ist für Brandstetter unbestritten. Ein Modellversuch an 18 bezirksgerichtlichen Standorten habe gezeigt, dass es tatsächlich zu viele Sachwalterschaften in Österreich gebe und die Autonomie und Selbstbestimmung oft zu Unrecht durch SachwalterInnen substituiert werde. Und zwar in einem Ausmaß, das er sich so gar nicht erwartet habe, sagte Brandstetter.

In bis zu zwei Drittel der Fälle wäre durch anderweitige Unterstützung der Betroffenen eine Sachwalterschaft vermeidbar. Das neue Modell würde in diesem Sinn langfristig auch Einsparungen bringen, zur Überprüfung aller bestehenden Fälle nach neuem Recht bräuchte es aber zunächst mehr Budgetmittel. Es geht um 13 Mio. €, bestätigte Brandstetter kolportierte Zahlen.

Den Finanzminister will Brandstetter mit einer bei der Wirtschaftsuniversität in Auftrag gegebenen Studie zur langfristigen Kostenabschätzung über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus überzeugen. Zudem wies er auf Verpflichtungen Österreichs durch die UN-Konvention hin.

„Wir werden das im Plenum durchkriegen“, zeigte er sich gegenüber SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim optimistisch. Dieser hatte zuvor scharfe Kritik an der Blockade des Finanzministers geübt.

Eine rasche Neuregelung des Sachwalterrechts forderten auch Christoph Hagen (T) und Gertrude Aubauer (V). Es sei praxisfern, dass ein Rechtsanwalt bis zu 70 KlientInnen betreuen dürfe, meinte Hagen. Aubauer versicherte, dass die geplante Reform der ÖVP ein ganz großes Anliegen sei. Es gehe um Selbstbestimmung, man müsse Entmündigungen erschweren.

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