Breite Mehrheit im Sozialausschuss für jährliche Valorisierung von Familien- und Sozialleistungen

Schon derzeit wird das Pflegegeld jährlich an die Inflationsrate angepasst, künftig wird das auch für viele weitere Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und die Studienbeihilfe gelten.

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Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute das von der Regierung vorgelegte „Teuerungs-Entlastungspaket III“ mit breiter Mehrheit gebilligt.

Neben den Koalitionsparteien stimmten auch SPÖ und FPÖ für den Gesetzentwurf und eine begleitende Novelle, die unter anderem eine kräftige Anhebung der Schülerbeihilfen vorsieht.

Konkret werden künftig laut „Teuerungs-Entlastungspaket III“ (1663 d.B.) neben der Familienbeihilfe, dem Kinderbetreuungsgeld und der Studienbeihilfe auch der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld, die Unterstützungsleistung für den „Papamonat“ (Familienzeitbonus), das  Rehabilitationsgeld, das Wiedereingliederungsgeld und das Umschulungsgeld jährlich an die Inflation angepasst.

Diese Leistungen werden damit im kommenden Jahr voraussichtlich um 5,8% steigen. Das ist der zu erwartende – grundsätzlich auch für Pensionserhöhungen maßgebliche – Anpassungsfaktor gemäß ASVG, der sich nach der Jahresinflation mit Stand Juli des Vorjahres richtet.

Für das Krankengeld wird eine diesbezügliche Option geschaffen, wobei die Entscheidung darüber bei den zuständigen Sozialversicherungen liegt und arbeitslose Personen davon jedenfalls ausgenommen sind.

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