Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen - Arbeitsgruppe im Sozialministerium unter Beteiligung behinderter Menschen
Jetzt wird also eine Arbeitsgruppe im Sozialministerium eingesetzt, die an einem Gleichstellungsgesetz arbeitet. In der Regierungserklärung vom Februar war von einer Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt (BKA) die Rede. Bricht die Regierung ihre eigene Erklärung? Aber nein, parallel gibt es noch eine Arbeitsgruppe im BKA, mit dem selben Arbeitsauftrag. Kann uns jemand erklären, wozu es zwei Arbeitsgruppen braucht. Eine genügt: im Bundeskanzleramt.
Was uns als Interessenvertretung behinderter Menschen erschreckt, ist die Fomulierung „unter Beteiligung behinderter Menschen“. Aus Erfahrung wissen wir, dass das schlicht heisst: Wir dürfen dabei sein, was im Gesetz drinsteht entscheiden wieder andere nichtbehinderte Mnenschen. Wir denken, dass behinderte Menschen selbst entscheiden müssen, wer sie wann wo wie benachteiligt und diskriminiert.
Wir denken, dass behinderte Menschen entscheiden, wie dieses Gesetz auszusehen hat. Andernfalls werden unsere Rechte wieder einmal Interessen mit mächtigeren Fürsprechern und Fürsprecherinnen geopfert werden. Ganz konkret: Wenn es Geld kostet, gibt es keine Gleichstellung.