Brief der MA 47

Mit diesem Brief (siehe unten) werden jene angeschrieben, die noch keinen Antrag bei der "pensionsauszahlenden Stelle" eingebracht haben.

Der Zweck dieser Aktion (und der Drohung mit dem Sozialhilfegesetz) ist leicht erklärt. Die MA 47 versucht für die gleichen Leistungen mehr Pflegegeld von z. B. der Pensionsversichersanstalt zu bekommen.

Wenn die neue Pflegevorsorge keine oder kaum eine Verbesserung für behinderte Menschen bringt muß klar gesagt werden, wer daran schuld ist. Nicht primär der Gesetzgeber mit seinem Pflegegeld, sondern die Länder, die mit ihrer schon „unsittlichen“ Begehrlichkeit nach Pflegegeld (bei gleicher Leistung !!) kaum vor einem Mittel zurückschrecken.

Daher unser Rat an Sie: Bezahlen Sie für Heimhilfe nur jenen anteiligen Betrag, den Sie pro Stunde Pflegegeld bekommen. Wenn Sie für z. B. 200 Stunden S 11.275,– Pflegegeld bekommen, zahlen Sie pro Heimhilfestunde nur S 56,38.

Brief der Magistrat der Stadt Wien MA 47 Betreuung zu Hause

Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr!

Wie wir aus Ihren Unterlagen ersehen konnten, haben sie noch keinen Antrag auf Pflegegeld gestellt.

Auf Grund des § 22 Abs. 3 des Wiener Sozialhilfegesetzes, können Ihre Angehörigen zur Beitragsleistung herangezogen werden, falls Sie eine Beantragung des Pflegegeldes verabsäumen.

Wir ersuchen Sie daher, mittels beiliegendem Antragsformular, um Gewährung von Pflegegeld bei Ihrer pensionsauszahlenden Stelle anzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen Senatsrat Dr. Leitner e. h.

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