Brinek: „Denkmalschutz und Barrierefreiheit sind kein Widerspruch“

Arbeitsgruppe in der Volksanwaltschaft sucht nach praxistauglichen Lösungen

Tafel: Denkmalschutz
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Volksanwältin Gertrude Brinek lud Behindertenanwalt Hansjörg Hofer sowie Vertreterinnen und Vertreter des Monitoringausschusses, des Bundeskanzleramts, des Bundesdenkmalamts, der Burghauptmannschaft und öffentlicher Museen zu einem Arbeitsgespräch in die Volksanwaltschaft ein.

Im Mittelpunkt standen die Herausforderungen für Behörden und Institutionen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes.

Nach einem Austausch zu den verschiedenen Positionen im Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und Barrierefreiheit lag die Qualität behördlicher Entscheidungen im Fokus der Diskussion. So sollen die vor Antragstellung geführten Vorgespräche bei Um- und Einbauten barrierefreier Lösungen künftig standardisiert und verschriftlicht, somit also transparenter, werden.

Mehr als bisher sollen unterschiedliche Interessen im Hinblick auf Barrierefreiheit, Erhalt des kulturellen Erbes, Brand-, Denkmal- und Arbeitnehmerschutz, aber auch Haftungsfragen besser unter einen Hut gebracht werden können.

Volksanwältin Brinek: „Ich verweise einmal mehr darauf, dass die eigenständige Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und die Möglichkeit der vollen Teilhabe in allen Lebensbereichen verbindliches Recht sind. Die inklusive Gestaltung des öffentlichen Raums darf daher auch nicht vor denkmalgeschützten Einrichtungen haltmachen.“

Volksanwältin Brinek und Behindertenanwalt Hofer kündigten am Rande der Arbeitssitzung weitere Schritte an: „Noch in diesem Frühjahr werden wir gemeinsam formulierte Forderungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in Österreich dem Parlament und der breiten Öffentlichkeit präsentieren.“

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