Bringt der „Familienbonus Plus“ Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen?

Wie ist das genau mit dem "Familienbonus Plus", wollten wir von der ÖVP-Behindertensprecherin, Kira Grünberg, wissen - hier ihre schriftliche Antwort.

Kira Grünberg
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

Eines der ersten Projekte der schwarz-blauen Bundesregierung war der „Familienbonus Plus“. Im Rahmen der Vorstellung dieser familienpolitischen Maßnahme wurde klar, dass die nur bis zum vollendeten 18 Lebensjahr des Kindes gelten soll.

„Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum zehnten Lebensjahr sollen zur Vereinfachung zur Gänze entfallen“, so eines der Details der Neuregelung.

Obwohl Bundeskanzler Sebastian Kurz versicherte, dass keine Familie schlechter aussteigen werde als bisher, befürchtet der Österreichische Behindertenrat am 12. Jänner 2018 eine massive Verschlechterung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Auch die SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig wies auf diese Benachteiligung hin.

BIZEPS fragte nach

BIZEPS hatte schon am 11. Jänner 2018 an die ÖVP-Behindertensprecherin, Kira Grünberg, dieses Problem gemeldet und um eine Stellungnahme zur Frage: „Bedeutet dies wirklich, dass für Menschen mit Behinderungen bei Bezug der Familienbeihilfe/Erhöhungsbetrag der Absatzbetrag (im Gegensatz zur derzeitigen Regelung) nur mehr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt würde?“ ersucht.

Sehr rasch antwortete die ÖVP-Behindertensprecherin, Kira Grünberg, per E-Mail und teilte BIZEPS mit:

Nach Rücksprache mit Frau Bundesministerin Bogner-Strauß lässt der neue „Familienbonus Plus“ die bisherige Regelung des Absetzbetrages der Familienbeihilfe / Erhöhungsbetrag für Kinder mit Behinderung unberührt. Die (erhöhte) Familienbeihilfe steht auch weiterhin über das 18. Lebensjahr hinaus zu, wenn das Kind für seinen Unterhalt nicht sorgen kann oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.

Zusätzlich können die Eltern des behinderten Kindes den Familienbonus Plus (Absetzbetrag in Höhe von 1.500€ pro Kind und Jahr) bis zum 18. Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen. Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500€ bestehen. Um auch geringverdienende AlleinerzieherInnen, die keine Einkommenssteuer bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinerzieherabsetzbetrag sowie für geringverdienende AlleinverdienerInnen ein höherer Alleinverdienerabsetzbetrag umgesetzt werden.

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5 Kommentare

  • Guten Tag, sehr geehrte Freunde !
    Entschuldigen Sie bitte. Ich lenke Sie eine Weile ab. Vielleicht wird diese Information Sie auch interessieren. Ich lebe in Kiew, Ukraine. Ich habe ein Business-Projekt „Das Konzept der Printmedien im 21. Jahrhundert“. Dieses Projekt ist nicht standardisiert. Er bricht alle Ideen über moderne Printmedien.
    Er hat viel Know-how. Ich habe ein Patent auf den technologischen Teil dieses Projektes auch. Das Know-how des Unternehmens Projekt machen es möglich, einen Monat mehr als 300 Tausend Abonnenten der Zeitung zu haben (für 3-4 Jahre in Deutschland). Ich möchte eine täglich gedruckte Massenzeitung im A2-Format im deutschsprachigen Raum veröffentlichen. Dieses Projekt ist für diesen Zweck angepasst. Ich möchte eine Gesellschaft in Deutschland eröffnen und diese Zeitung dort veröffentlichen. Ich möchte auch die Mitarbeiten mit Behinderung in der Zeitung zu arbeiten (und heranbilden), 75-85% der Menschen mit 18 bis 45 Jahre alt im Alter von Behinderungen (Menschen im Rollstuhl und taub). Ich habe keine finanziellen Mittel und Ressourcen für diese Zwecke. Bitte sagen Sie mir kann ich von Sie mit Hilfe von Anzeigen in deutschen Zeitungen von Menschen mit Behinderungen (18-45) für die gemeinsame Organisation und Entwicklung des Projektes mit ihren Finanzen ziehen? Oder erhalten von der regionalen oder zentralen Regierung ein zinsloses Darlehen von 10-12 Millionen Euro für 5-6 Jahre? Schließlich wird es für Luxemburg sehr nützlich sein: Menschen mit Behinderungen werden bezahlt, und was am wichtigsten ist, wird in das Land zu des öffentlichen Lebens angepasst werden. Sie sollten nicht einmal Arbeitslosengeld zu zahlen, und andere Zahlungen nach Ihres Recht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Beste Grüße, Oleksandr Solodilov.
    P.S. Kurzinformation über mich ist im Netzwerk Linkedin, Facebook
    Mein E-mail: aitenona@gmail.com.
    P.P.S. P.S. Nichts zu tun ist auch eine Sünde. Es gibt Sünden von Handlungen und Taten, aber es gibt auch Sünden der Untätigkeit und die Abwesenheit von wohltätigen Taten. Gleichgültigkeit ist auch eine Sünde. Es verbrennt nicht zu Tode, sondern gefriert zu Tode. Langsam tötet.

  • „(…) oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.“

    Ich kenne mich aus.

  • Im Regierungsprogramm ist zu lesen, dass ab Stufe 4 das Pflegegeld erhöht werden soll. Vielleicht ist das ja als Kompensationsmaßnahme geplant.

  • Die wesentliche Schlechterstellung sehe ich bei Kindern mit Behinderung darin, dass Aufwendungen für persönliche Assistenz, Aufwendungen für Betreuungseinrichtungen wie tagesheimstätten etc. nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Da die Kinder aber auf diese Unterstützung nach dem 18. Lebensjahr weiterhin angewiesen sind, kommt hier eine massive Belastung auf Menschen mit Behinderung und deren Angehörige zu.
    Wäre über eine Rückmeldung dankbar.

  • „Die (erhöhte) Familienbeihilfe steht auch weiterhin über das 18. Lebensjahr hinaus zu, wenn das Kind für seinen Unterhalt nicht sorgen kann oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.“

    ODER bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.
    kann wohl nur ein Irrtum sein. Das würde dann ja bedeuten, dass JEDE/R über 18jährige/r mit einem GdB von 50vH erhöhte Familienbeihilfe bekommt. Unabhängig davon ob selbsterhaltungsunfähig oder nicht.