Broschüre zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen gefordert

Im Parlament wird gerade ein Antrag behandelt, dass Informationsmaterialien in Leichter Sprache sowie Österreichischer Gebärdensprache zum Thema gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in Auftrag gegeben werden.

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Auf Initiative der Abgeordneten Meri Disoski (GRÜNE) und Kira Grünberg (ÖVP) wurde am 23. September 2020 im Parlament ein Entschließungsantrag eingebracht, der dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen wurde und dort beraten wird.

Die Abgeordneten begründen ihre Initiative folgendermaßen:

Frauen mit Behinderungen stellen in Bezug auf gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen eine benachteiligte Gruppe dar. So zeigen diverse nationale und internationale Studien auf, dass ein Viertel der Frauen mit Behinderungen zu keinerlei gynäkologischen Voruntersuchungen gehen und dass lediglich jede neunte Frau mit Behinderung regelmäßig gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nimmt.

Initiative wird begrüßt

„Wir vom Verein Ninlil freuen uns über diese Initiative – gut zugängliche und aktuelle Informationen sind gerade auch in Gesundheits-Angelegenheiten eine wichtige Grundlage, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können“, hält Elisabeth Udl, Geschäftsführerin von Ninlil fest und ergänzt: „Zusätzlich zur Gestaltung in Leichter Sprache möchten wir darauf hinweisen, dass es besonders wichtig sein wird, die neuen Materialien mit ansprechenden und informativen Illustrationen zu ergänzen.“

Dass es bei so einer Broschüre nicht um eine reine Übersetzungsarbeit in Leichte Sprache geht, ist Elisabeth Udl ein Anliegen und sie weist daher gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention auf die Notwendigkeit der Partizipation hin: „Besonders wichtig finden wir den letzten Halbsatz des Antrags, in dem gefordert wird, dass Frauen mit Behinderungen als Expertinnen in die Erstellung der Materialien mit einbezogen werden sollen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass an dieser Expertinnengruppe Frauen mit Lernschwierigkeiten teilnehmen – nur so kann sichergestellt werden, dass die Materialien zielgruppengerecht gestaltet werden.“

Sie verweist auch auf die positiven Erfahrungen von Ninlil bei der Mitwirkung bei der Broschüre der Stadt Wien Besuch bei der Frauen-Ärztin Fragen und Antworten in leichter Sprache.

Gleichbehandlungsausschuss sollte Antrag konkretisieren

„Aufwertung Patientenrechte: Anspruch auf Information in Leichter Sprache“, heißt es im aktuellen Regierungsprogramm von ÖVP-GRÜNE. „Es ist erfreulich, dass mit dieser Initiative der Abgeordneten hier Fortschritte eingeleitet werden“, zeigt sich Martin Ladstätter (Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben) erfreut.

Bei der anstehenden Behandlung des Antrages im Gleichbehandlungsausschuss ist es wünschenswert, dass manche Dinge noch klarer und eindeutiger festgehalten werden, hofft Martin Ladstätter.

Weder enthält der derzeitige Antrag eine Frist, bis wann diese Broschüre beauftragt werden sollen, noch welches Ministerium konkret den Prozess vorantreiben soll. In der Praxis zeigen Entschließungsanträge ohne klare Adressatinnen und Adressaten und Zeitlinien weniger Erfolgschancen.

Im Sinne der Partizipation ist es für uns völlig undenkbar, dass so eine Broschüre ohne der intensiven Einbindung von Expertinnen mit und ohne Behinderung und ohne qualifizierte Einbindung der Zielgruppe von Frauen mit Lernschwierigkeiten erstellt wird, ergänzt Ladstätter und hofft, dass die Beratungen im Gleichbehandlungsausschuss hier noch Verbesserungen im Antragstext bewirken.

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Ein Kommentar

  • Ich finde es gut das es in leichter Sprache geschrieben wird.

    Es ist wichtig das auch über das Thema Gesundheit den Menschen mit Lernschwierigkeiten alles in leichter Sprache erklärt wird,
    und das sie das Recht auf Gesundheit haben.

    Gesundheit ist ein Recht das jeder Mensch braucht.