Bruchbude Konradinum

Eines der unsäglichsten Behindertenheime Österreichs – das vom Land Salzburg betriebene Konradinum – ist eine heruntergekommene und völlig inadäquate Bruchbude. Ein Kommentar.

Konradinum
Land Salzburg

„Die räumliche Situation des Konradinum Eugendorf mit einem Gebäudestatus aus den 70iger Jahren entspricht nicht mehr den Anforderungen zeitgemäßer Betreuung von Menschen mit Behinderung“, heißt es in einem nun veröffentlichten Bericht.

„Die Platzverhältnisse sind beengt, die Sanitäranlagen völlig inadäquat“, ist der unverblümten Darstellung weiters zu entnehmen, wie es wirklich im Inneren des schön bemalten Hauses aussieht.

Man erfährt auch: „Es gibt keine geeigneten Räume für pädagogische und therapeutische Angebote, das Gebäude ist nicht umfassend barrierefrei und die technische Infrastruktur (Lift, Haustechnik etc.) veraltet.“

Also eine Schande sondergleichen, wenn man bedenkt, dass der Eigentümer und Betreiber des Behindertenheims das Land Salzburg ist. Doch der Bericht zeigt auch auf: „Diese räumlichen Verhältnisse erschweren die ohnehin schon herausfordernde Betreuungsarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konradinum Eugendorf ganz erheblich.“

Lange hat sich der zuständige Gesundheitsreferent, LHStv. Christian Stöckl (ÖVP), gegen die Vorwürfe gewehrt und war völlig uneinsichtig.

Wer hat diesen vernichtenden Bericht eigentlich geschrieben?

Wenn man nun fragt, wer dann so einen vernichtenden Bericht über die bauliche Situation eines seit Jahrzehnten im Eigentum des Landes Salzburg befindlichen Behindertenheimes erstellen darf, wird überrascht sein.

Die Antwort lautet: Das Land Salzburg hat diese Einschätzung veröffentlich, weil sie die Bruchbude Konradinum nun verkaufen will, um einen Neubau zu legitimieren.

So schnell kann es gehen. Zuerst war das Konradinum selbstverständlich gut genug, um behinderte Menschen unterzubringen. Erst jetzt traut man sich, schonungslos zu sagen, was das für eine Bruchbude ist.

Wahrscheinlich keine juristischen Konsequenzen

Wäre Österreich ein Land mit Verantwortungskultur, müsste man Gesundheitsreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) und seine VorgängerInnen juristisch zur Rechenschaft ziehen.

Aber wir sind in Österreich und es ist daher unwahrscheinlich, dass er jemals vor einem Gericht landen wird und erklären muss, warum er als Eigentümervertreter diesen Missstand so lange zugelassen hat.

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