In Bildung zu investieren bedeutet, in die Zukunft zu investieren. Für viele Menschen mit Behinderungen ist dies aber nicht möglich.
Barrieren, fehlende Ressourcen und fehlendes Verständnis für notwendige Voraussetzungen sind einige der Gründe, weshalb für viele der chancengleiche Zugang zu einer soliden Aus- und Weiterbildung keine Realität ist.
„Eine bedarfsgerechte Ausbildung ist eine wichtige Grundlage für ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Auch blinde und sehbehinderte Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Talente gefördert werden und sie berufliche Interessen verfolgt können“, so Präsident des BSVÖ, Dr. Markus Wolf.
Menschen mit Behinderungen sind in höherem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen und dürfen am Arbeitsmarkt meist nicht wählerisch sein. Aber um das eigene Potential entfalten zu können, ist eine frühe und bestmögliche Förderung notwendig.
Dass diese nicht immer gegeben ist, beweist aktuell die Tatsache, dass Kinder mit Sinnesbehinderung am Ausbildungsplatz kein Anspruch auf Persönliche Assistenz haben. Gemeinsam mit dem Klagsverband und anderen Organisationen hat der BSVÖ deswegen eine Verbandsklage eingebracht, der recht gegeben wurde.
„Die Diskriminierung von Schüler:innen mit Behinderungen darf nicht länger akzeptiert werden. Hier wird die Zukunft kommender Generationen aufs Spiel gesetzt“, betont Markus Wolf.
Der BSVÖ erinnert am 5. Mai, dem Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, daran dass es in ganz Österreich an notwendigen Strukturen für hochwertige und inklusive Bildung mangelt.
Attestierte Arbeitslosigkeit nach dem Pflichtschulabschluss, fehlende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten oder Barrieren am Ausbildungsplatz kritisiert der BSVÖ seit Jahren. Es ist an der Zeit, allen Menschen den Zugang zu gleichberechtiger und solider Bildung zu ermöglichen!