Wie immer mehr Politiker nützt auch Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) das Internet, um über seine Tätigkeiten zu berichten. In seinem sehr gut gemachten Weblog ist immer wieder Interessantes zu erfahren.
„Heute beginnt eine anstrengende Woche mit wichtigen Entscheidungen. Sowohl die 67. ASVG-Novelle (mit den Entschärfungen der Härten der letzten Pensionsgesetze und der sofortigen Anmeldung zur Sozialversicherung) als auch das Hausbetreuungsgesetz, das die arbeitsrechtliche Grundlage für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung bieten soll, kommen am 25.4. in den Ministerrat“, schreibt Sozialminister Buchinger in seinem Weblog vom 23. April 2007.
Er fuhr am Montag „nach Linz zu den Gesprächen mit den SozialreferentInnen der Länder“, ist dem barrierefrei zugänglichen Weblog zu entnehmen.
„Ich freue mich, dass alle gekommen sind. In freundschaftlicher und zielorientierter Atmosphäre diskutiere ich mit den KollegInnen drei Stunden lang die inhaltliche Ausgestaltung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung. Wie ordnet sich die Förderung in das Gesamtsystem der Pflegesicherung ein, welche Zielgruppe wollen wir ansprechen, wie hoch soll die Förderung sein, wie kann sie ausgestaltet und umgesetzt werden? Diese und viele Fragen mehr besprechen wir und gelangen zu einer gemeinsamen Sichtweise“, gibt Buchinger über die Aktivitäten des Tages bekannt.
Auch wenn es in den Medien anders scheint und zurecht Skepsis angebracht ist, zeigt er sich optimistisch. „Auch hinsichtlich der Finanzierung kommen wir zu einer weitgehenden Annäherung, die Entscheidungen fallen hier freilich unter starker Mitwirkung der LandesfinanzreferentInnen, denen ich das Modell erst vorstellen will“, erläutert der Sozialminister, der abschließend schreibt: „Im ersten Schritt war mir aber die Abstimmung mit den inhaltlich verantwortlichen SozialpolitikerInnen am wichtigsten.“
Mag. Eva Mazzolini,
09.07.2007, 10:47
Die Sozialabgaben betragen 39,9%. Bei einer Anstellung nach dem Hausangestelltengesetz und einer Förderung von maximal 400 Euro pro angestellter Assistentin und 15 Monatsgehältern sind nicht einmal die Sozialabgaben gedeckt. Als Beispiel : Mein Assistent, der mit 400 Euro angemeldet ist, kostet in einem Monat, in dem Sonderzahlungen fällig sind, alleine an WGKK Beiträgen 283,87 Euro.