Mit einer Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes soll Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt noch besser begegnet werden können.

Unter anderem wird der Mindestschadenersatz bei diskriminierender Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses von einem auf zwei Monatsentgelte angehoben. Außerdem wird klargestellt, dass der Diskriminierungsschutz bei Beendigung eines Dienstverhältnisses auch bei Nichtverlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses bzw. bei Beendigung in der Probezeit gilt.
Auch die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer Belästigung wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.
„Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt. Die Verschärfungen sollen das einmal mehr klar machen“, so Sozialminister Buchinger abschließend.
Bertha,
14.04.2008, 15:59
„Diskriminierung ist kein Kavaliersdelikt. Die Verschärfungen sollen das einmal mehr klar machen“ – wird im AngloAmerikanischen Sprachraum durch eine wesentlich einfachere Formel ersetzt: RACISM IS A CRIME Wieso hat dem Putschinger noch niemand diese Formel beibringen können. Ist er belehrungsresistent?