Erwin Buchinger

Buchinger: Einigung im Ministerrat über Betreuung daheim

67. ASVG-Novelle beschlossen: Deutliche Verbesserungen im Pensionsrecht - Anmeldung vor Arbeitsbeginn gegen Schwarzarbeit

Der Ministerrat hat am Mittwoch das Hausbetreuungsgesetz für die 24-Stunden-Betreuung beschlossen. Das haben Sozialminister Erwin Buchinger und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein im Anschluss an die Sitzung berichtet. Buchinger hat überdies erklärt, dass auch die Regelung über die öffentliche Förderung bei der 24-Stunden-Betreuung kurz vor einer Lösung steht. Er ist überzeugt davon, dass das vor dem Auslaufen der Amnestieregelung Ende Juni beschlossen werden kann.

Die endgültige Lösung für die Finanzierung werde es dann geben, wenn auch die Landeshauptleute und die Finanzreferenten zugestimmt haben, so Buchinger weiter. Bisher gibt es eine inhaltliche Einigung mit acht Sozialreferenten der Bundesländer. Seine Gespräche mit den Ländern laufen so gut, dass eine Einigung über die gemeinsame Finanzierung im Juni aller Voraussicht nach stehen wird, so Buchinger.

Der Bund werde dabei „einen sehr erheblichen Beitrag zahlen“. Von den Gebietskörperschaften wird ein, wie es im Gesetz heißt, „angemessener Beitrag“ erwartet. Konkret geht Buchinger davon aus, dass von den Ländern 40 bis 45 Prozent der zusätzlichen Kosten übernommen werden, vom Bund 50 bis 55 Prozent. Auch die Betroffenen sollen in einem geringen Ausmaß mitzahlen.

Das Hausbetreuungsgesetz gilt ab der Pflegestufe 3, bei Demenzerkrankungen schon ab der Stufe 1. Öffentliche Förderungen wird es ab der Stufe 5 geben. Technisch sieht das dann so aus, dass die Gebietskörperschaften die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung übernehmen. Das beläuft sich laut Buchinger auf 750 bis 800 Euro pro Monat. Weiters besteht die Möglichkeit, dass die Förderung auch auf die Pflegestufen 3 und 4 ausgeweitet wird. Nach eineinhalb Jahren wird das Modell evaluiert, dann wird über eine Ausweitung entschieden.

Die monatlichen Kosten für die 24-Stunden-Betreuung bei unselbständiger Beschäftigung seien mit 2.820 Euro „realistisch“ anzunehmen, dieser Wert wird auf Basis des geltenden Mindestlohns in Niederösterreich ermittelt. Bei der selbständigen Ausübung der Betreuung werde sich der Tarif am Markt herausstellen, ergänzte dazu Bartenstein.

Bei der Betreuung daheim ist auch die Qualitätssicherung garantiert, für den selbständigen Bereich wird das über eine eigene Verordnung sichergestellt und darüber, dass für die Förderung die Qualität einer der der Anknüpfungspunkte ist, erläuterte Buchinger.

67. ASVG-Novelle beschlossen

Neben der Betreuung daheim hat der Ministerrat heute auch noch die 67. ASVG-Novelle beschlossen. Dabei gibt es zahlreiche Verbesserungen im Pensionsrecht, u.a. die Verlängerung der Hacklerregelung („45 Jahre sind genug“) bis Ende 2010, die Verringerung der Abschläge in der Korridorpension, Verbesserungen bei der Pensionsanrechnung von Kindererziehungszeiten und eine höhere Zuzahlung für selbstversicherte pflegende Angehörige. Hier übernimmt der Bund ab der Pflegestufe 4 den Dienstnehmeranteil zur Hälfte und ab der Stufe 5 Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil zur Gänze.

Außerdem wurde zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen, dass Dienstnehmer schon vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung angemeldet werden müssen. Die Einigung bei den Pensionen und bei der Pflege wurde von Buchinger und Bartenstein sehr gelobt. Buchinger betonte: „Das zeigt unsere gemeinsamen Willen, den Bereich Pflege und Betreuung bestmöglich zu organisieren.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich