Um mehr über die Zusammenhänge zwischen Ängsten wegen Behinderungen und Schwangerschaftsabbrüchen zu erfahren, unterstützt Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger die Bürgerinitiative "Fakten helfen!" der aktion leben.
Österreich ist neben Luxemburg das einzige Land europaweit, das über keine seriös erhobenen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen verfügt.
„Wir wissen daher auch nicht, wie viele Schwangerschaftsabbrüche wegen einer möglichen Behinderung des Kindes nach Ablauf der Drei-Monats-Frist durchgeführt werden und wie viele Spätabbrüche es gibt“, stellt Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben österreich, fest.
„Fakten helfen!“ online zustimmen
Mit der Bürgerinitiative „Fakten helfen!“ fordert der unabhängige Verein die politisch Verantwortlichen auf, endlich eine anonymisierte Statistik und Motivenerforschung über Schwangerschaftsabbrüche einzuführen. Dieser Forderung kann derzeit online über www.fakten-helfen.at zugestimmt werden.
Vorurteile und Befürchtungen
Behindertenanwalt Erwin Buchinger unterstützt die Bürgerinitiative „Fakten helfen!“ mit seiner Zustimmung und einem Testimonial: „Ich vermute, dass die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch bei einer zu erwartenden Behinderung des Kindes oftmals von den gesellschaftlich bestehenden Vorurteilen gegenüber Menschen mit Behinderungen und von vielen Befürchtungen geprägt ist.“
Wissen: Basis für Prävention!
Für Prävention und Aufklärung, aber auch für weitere gezielte Maßnahmen wäre es sehr wichtig, über diese Zusammenhänge mehr gesichertes Faktenwissen zu erhalten, ist Buchinger überzeugt: „Gerade als Behindertenanwalt verstehe ich, dass sich werdende Eltern intensiv damit auseinandersetzen, was eine mögliche Behinderung ihres Kindes für dessen Leben und für ihr eigenes Leben bedeutet.“
Es mangle aber am Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für behinderte Menschen, insbesondere für Kinder. Eltern würden dadurch oftmals zusätzliche Belastungen erfahren, kritisiert Buchinger.
Vielfalt beginnt am Lebensanfang
Der Behindertenanwalt verweist auf einen eklatanten Widerspruch: „Wie passt es mit dem politischen und gesellschaftlichen Bekenntnis zu einer inklusiven Gesellschaft zusammen, in der Menschen mit Behinderungen selbstverständlich Platz haben, wenn am Beginn des Lebens Bedingungen geschaffen werden, die dieser Gesellschaft der Vielfalt widerstreiten?“