Bei der heutigen Sitzung des Bundesbehinderten-Beirats konnte er nicht umgestimmt werden, berichtet das Ö1-Mittagsjournal.
Es sei „keine neue überzeugende Argumentation dargelegt worden, die die bisherige Linie hätte erschüttern können“, begründet Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) sein Beharren.
Er hat sich auch nicht durch die Aussage des Bundeskanzlers, der erst gestern gemeint hat, das letzte Wort sei noch nicht gesprochen, umstimmen lassen. Im Mittagsjournal meint er: „Der Bundeskanzler hat kein Argument gebracht für einen Wegfall der Einkommens- und Vermögensanrechnung. Er hat gesagt, darüber kann man reden, und reden haben wir auch können – mit dem Ergebnis, dass der ursprüngliche Vorschlag 5.000 Euro Vermögensgrenze auch weiterhin in der Richtlinie bleiben wird, weil es von vornherein ein vernünftiger Vorschlag war.“
Es soll nicht zu „Schnüffeleien oder sonstigen Belästungen kommen“ aber es soll „Barvermögen und rasch verwertbares Vermögen herangezogen“ werden, meint er.