Gerichtsurteil - Hammer

Buchinger: Klagstätigkeit des VKI sehr effizient – 90 Prozent Erfolgsquote

Konsumentenschutzminister will Sammelklagen ermöglichen

Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger und Arbeiterkammerpräsident Herbert Tumpel haben am Montag in einer Pressekonferenz über die Klagstätigkeit des Vereins für Konsumenteninformation und der AK informiert. Mit Musterprozessen, Verbandsklagen und Sammelklagen setzen sich VKI und AK für Konsumentenrechte ein, mit einer durchwegs guten Bilanz. So wurden im Auftrag des Ministeriums im Vorjahr 236 Verfahren geführt, 110 wurden abgeschlossen, davon 90 Prozent positiv, berichtete Buchinger von einer „sehr effizienten Klagstätigkeit“.

Der Konsumentenschutzminister will überdies echte Sammelklagen ermöglichen. Derzeit können Sammelklagen über eine „juristische Krücke“ begonnen werden, indem Geschädigte ihre Forderungen einem Verband abtreten, der dann alle Ansprüche in einer Klage geltend macht. Für Sammelklagen gibt es eine Initiative der zuständigen EU-Kommissarin Meglena Kuneva, die von Buchinger unterstützt wird. Er meint, eine EU-Richtlinie wäre der beste Weg; sollte es nicht dazu kommen, soll es eine österreichische Lösung geben.

Recht haben und Recht bekommen sei nicht immer das Gleiche, so der Konsumentenschutzminister, viele Verbraucher scheuten den Gang zum Gericht. „Es braucht starke Verbände, die das Recht, das auf dem Papier besteht, auch durchsetzen“, betonte Buchinger. Der VKI wird dafür mit 515.000 Euro von seinem Ressort bedacht, dafür bringt er mit Musterprozessen und Sammelklagen sowie mit Verbandsklagen strittige und unlautere Geschäftspraktiken und Vertragsklauseln vor Gericht.

Die Klagstätigkeit der Verbände dient aber auch dazu, dass Rechtsnormen geklärt werden und so für die Verbraucher und Unternehmer Rechtssicherheit hergestellt wird. „Damit wird ein sauberer Markt gefördert“, so Buchinger. Und üblicherweise werde vor einem Gerichtsverfahren versucht, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Für 2006 liegen jetzt folgende Zahlen vor: 60 Musterprozesse und Sammelklagen sind streitanhängig; 42 solcher Verfahren wurden abgeschlossen, davon nur fünf verloren. Bei den Verbandsklagen bzw. Abmahnungen sind 66 anhängig, 68 wurden abgeschlossen, davon 62 positiv.

Die Schwerpunkte der Arbeit des VKI liegen bei unzulässigen Vertragsklauseln im Bereich der Finanzdienstleistungen (z.B. Zinsanpassungsklauseln bei variabel verzinsten Sparbüchern, Intransparenz bei Lebensversicherungen durch die hohen „Abschlusskosten“), im Telekommunikationsbereich und im Versicherungsbereich. Auch den Heimverträgen wird sich der VKI jetzt besonders widmen. 25 Heimverträge werden überprüft, die Ergebnisse werden im Frühsommer vorliegen, kündigte Buchinger an. Auch die Verträge der marktführenden Kfz-Leasingfirmen werden unter die Lupe genommen. Hier wird es eine Intervention des VKI wegen unfairer Vertragsklauseln geben.

Weiters wird eine neues Baurechtsträgergesetz kommen, das derzeit als Entwurf vorliegt. Auch beim UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sei im Wirtschaftsministerium eine kleine Novelle in Vorbereitung. So wie die AK befürwortet auch Buchinger eine Gewinnabschöpfung, also dass die zusätzlichen Gewinne aus unlauteren Methoden eingezogen werden können. Und beim Thema Privatkonkurs habe sich herausgestellt, dass die erforderliche zehnprozentige Deckung der offenen Forderungen in vielen Fällen eine Hürde sei, ohne jeden erkennbaren Vorteil. Daher spricht sich Buchinger für eine Senkung dieser Grenze aus.

AK-Präsident Herbert Tumpel berichtete in der Pressekonferenz von einer stark steigenden Beratungstätigkeit. 400.000 Personen sind direkt mit der AK in Kontakt getreten, eine weitere Million hat sich über das AK-Internet-Angebot beraten lassen. Ein Drittel davon bei den interaktiven Rechnern, über die man Vergleiche bei verschiedenen Kosten (Banken, Strom, Internetprovider etc.) abrufen kann. Auch die AK verweist auf eine sehr erfolgreiche Bilanz bei insgesamt 382 Musterverfahren, von denen nur fünf verloren wurden.

Jüngstes Beispiel: Die erfolgreiche Intervention der AK gegen gesetzeswidrige Mietrechtsklauseln, auf die hinauf der OGH u.a. die klare Erhaltungspflicht des Vermieters feststellte. In dem Zusammenhang sprach sich Tumpel für klare gesetzliche Regelungen zur Mietpreisbindung aus, er kritisierte den derzeitigen „undurchschaubaren Dschungel an Zu- und Abschlägen“.

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