Buchinger: „Lösung wird derzeit geprüft“

Finanzierungslücke bei Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz. Sozialminister Buchinger kündigt Überprüfung an.

Erwin Buchinger
SPÖ

Wie in den Salzburger Nachrichten bereits zu lesen war, führt für Olivia Thorpes ein Krankenstand zu einer beträchtlichen Lücke in der Finanzierung ihrer Persönlichen Assistenz. Die junge Wienerin benötigt diese Unterstützung aufgrund ihrer Behinderung rund um die Uhr.

Olivia Thorpe ist nicht als Einzige in dieser Situation. Der Grund: Die durch den Bund finanzierte Leistung Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ruht im Krankheitsfall bzw. während des Urlaubes.

Als Interessensvertretung behinderter Menschen hat sich BIZEPS daher am 10. Juli 2007 an Sozialminister Buchinger als Ressortverantwortlichen gewandt. In einem Schreiben wurde die Situation Frau Thorpes exemplarisch dargelegt.

Buchinger kündigt Überprüfung an

„Es ist mir bewusst, dass insbesondere die zwischen Bund und Ländern geteilte Finanzierung von Assistenzleistungen in der Praxis Probleme aufwirft und die derzeitige Regelung der Persönlichen Assistenz nur ein erster Schritt zu einer umfassenden und bedarfsgerechten Lösung sein kann“, hält Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) im Schreiben vom 9. August 2007 an BIZEPS fest und kündigt an: „Eine entsprechende Lösung wird derzeit geprüft“.

Rückblick

„Durch die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist es den meisten Menschen mit Behinderung überhaupt erst möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sofern sie, die für sie ohnehin noch größere Hürde überwunden haben, einen Arbeitsplatz zu finden“, unterstrich BIZEPS den enormen Stellenwert dieser Leistung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung.

Krank zur Arbeit

Es wurde unmissverständlich klargestellt, was die Finanzierungslücke für die Betroffenen bedeutet. Diese sind „dadurch genötigt, auch krank zur Arbeit zu gehen. Der wohlverdiente Urlaub ist ebenfalls von diesem ungelösten Problem überschattet und von Sorge begleitet, statt seiner Intention nach eine Erholungspause zu sein.“

BIZEPS wies auch auf einen weiteren Aspekt hin: „Ganz abgesehen von der Seite der Assistenznehmerin sind auch die Persönlichen Assistentinnen als Arbeitnehmerinnen durch ständig drohenden Lohnentgang massiv von dieser unbefriedigenden Situation betroffen.“

Der Standpunkt der Interessensvertretung wurde wie folgt zusammengefasst: „Die Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall ist eine allgemein bewährte Leistung, die auch dazu beträgt, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Wir sind als Betroffene der Ansicht, dass eine Fortzahlung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz eine gleichwertige Leistung darstellt und daher eine unumgängliche Maßnahme im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes ist.“

Schlichtungsverfahren notwendig?

Abschließend hielt BIZEPS fest, dass die Kundin sich in ihrer derzeitigen Situation gezwungen sieht, „ein Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz einzuleiten, da diese eklatante Ungleichbehandlung, für sie eine Existenzbedrohung und damit eine eindeutige Diskriminierung darstellt.“

Minister Buchinger wurde daher dringend ersucht, sich für eine Lösung dieses Problems einzusetzen.

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