Zufrieden mit der Einigung der Förderung der bis zu 24 Stunden Betreuung ist Sozialminister Erwin Buchinger.

„Es ist ein herzeigbarer Kompromiss. Es werden mehr Menschen in den Genuss von finanziellen Unterstützungsleistungen kommen. Das ist das wichtigste. Positiv bewertet Buchinger die finanzielle Rückendeckung durch den Finanzminister. Die Finanzierung auf Bundesseite ist gesichert, jetzt wird es bei den Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern darauf ankommen, dass auch diese ab 2008 ihren Beitrag für eine verbesserte Betreuung leisten“, erklärt Buchinger.
„Die Verlängerung der Amnestieregelung soll sein, wenn gleich ich sie aufgrund der ab 1. Juli gegebenen legalen Beschäftigungsmöglichkeiten für nicht erforderlich halte“, so der Sozialminister.
Ab 1. Juli werden nun auch Pflegegeldbezieher ab der Pflegestufe 3 – wenn ein Betreuungs- oder Beaufsichtigungsbedarf notwendig ist – Unterstützungsleistungen beziehen können. Die maximale Förderhöhe beträgt bei unselbstständigen Betreuungskräften 800 Euro – das sind 50 Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Zusätzlich wird auch die Inanspruchnahme selbstständiger Betreuungskräfte gefördert – und zwar mit bis zu 225 Euro im Monat.
Ressl Gerda,
20.06.2007, 10:01
Dieser „Kompromiss“ ist eine Farce. Ein Hohn, wie hier behinderte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen behandelt werden.
Zuerst müssen sie sich nackt ausziehen, indem man ihnen ihren finanziellen Rückhalt wegnimmt, um ihnen dann gnädig ein Almosen zu geben.Statt diese Familien wirklich zu unterstützen, macht man sie allesamt zu Bittstellern. Man treibt so ganze Familien in die Armutsfalle. – Eine Superleistung!
So einen Sozialminister wünscht man nichteinmal seinem ärgsten Feind!
Wenn man sich dann auch noch die Zahlen anschaut, trifft das wirklich nur die Schwächsten der Gesellschaft!
So ungeniert wie man der Bevölkerung ihr mühsam Erspartes wegnimmt, genaus so ungeniert hat man sich die eigenen Ministergehälter erhöht!
Und das nennt sich sozial?
Dr. Christina Meierschitz,
20.06.2007, 07:39
Sehr geehrter Herr Bundesminister, wenn Sie gestern nicht bereit waren meine Fragen zu beantworten, so sind sie es vielleicht in diesem Rahmen. Hat das Ministerium sich ausgerechnet, wie viel es den pflegebedürftigen Menschen kosten wird, sich zu Hause pflegen zu lassen und wer wird es sich leisten können? Ist die Vermögensgrenze mit 5000 € nicht viel zu nieder angesetzt? Diese Summe kann durch Zurücklegen eines „Notgroschens“ durchwegs über Jahre angespart worden sein und diesen wollen Sie den alten und behinderten Menschen vorher wegnehmen, bevor sie einen geringen! Zuschuss dazu bekommen, dass sie in ihrem „Zu Hause“ bleiben dürfen, auch wenn sie alt, krank oder behindert sind.