Buchinger präsentiert „Bonusaktion – Aktion 500“

Eine neue Förderaktion zur Beschäftigung von behinderten Menschen zielt besonders auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab. Ziel: 500 zusätzliche Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze

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Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) präsentierte heute eine vom 1. November 2007 bis 31. Juli 2008 begrenzte zusätzliche Förderaktion mit dem Titel „Bonusaktion – Aktion 500“. Die Aktion wird über das Bundessozialamt abgewickelt und es werden dafür 2 Millionen Euro bereitgestellt.

„Menschen mit Behinderungen können von der sinkenden Arbeitslosigkeit nicht ausreichend profitieren. Obwohl die Zunahme der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen seit Mai 2007 kontinuierlich sinkt, ist es notwendig, zusätzlich zu den in der Folge angeführten Maßnahmen des Sozialministeriums zur Umsetzung des Regierungsprogramms Anreize für weitere Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen“, hält Buchinger in der Presseunterlagen fest.

Sein Ziel sei es, die Arbeitslosenquote bis Ende des Jahres 2007 mindestens auf den Wert von Dezember 2006 zu senken. Konkret sollen 500 zusätzliche Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze geschaffen werden.

Förderung

Unternehmen, die im Förderungszeitraum einem behinderten Menschen einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, erhalten für die Dauer von 6 Monaten eine Förderung von 600 Euro pro Monat zusätzlich zu einer allfälligen Integrationsbeihilfe. Auch Ausbildungsplätze werden mit 600 Euro gefördert. Diese Förderung erhalten auch behinderte Menschen, die in diesem Zeitraum sich eine selbstständige Existenz aufbauen, gibt das Sozialministerium bekannt.

„Das leicht verständliche und unbürokratische neue Fördermittel zielt besonders auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab“, heißt es in den Unterlagen. Hintergrund: Dei meisten behinderten Menschen arbeiten in größeren Unternehmen und bei öffentliche Dienstgebern.

Auch das Thema Kündigungsschutz wird im Rahmen der Aktion angesprochen, wenn es heißt: „Die Angst vor dem besonderen Kündigungsschutz gilt bei Kleinbetrieben als stärker ausgeprägt. Dabei wurde 2006 in erster Instanz nur in 32 Fällen (von 633 Antragsfällen) die Kündigung behinderter MitarbeiterInnen untersagt.“

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