Buchinger: Sonderschulwesen ist menschenrechtswidrig

Integration ist in Österreich zwar gesetzlich verankert, allerdings nur bis zur achten Schulstufe. Danach bleibt behinderten Kindern "meist nur der Schock einer Sonderschule", berichtet der ORF.

Innenansicht des Nationalratssitzungssaales im Parlament
BKA/Andy Wenzel

Die ORF-Sendung „Hohes Haus“ thematisierte am 18. April 2010 Diskriminierungen im Bildungswesen, denen behinderte Menschen und deren Angehörige in Österreich ausgesetzt sind.

„Das Sonderschulsystem ist menschenrechtswidrig im Sinne der UN-Konvention, weil sich das Recht von Jugendlichen mit Behinderung auf Inklusion in das Regelschulwesen durch das Sonderschulwesen verändern wird bzw. stark verändert wird“, analysiert Dr. Erwin Buchinger, Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen.

Ähnlich äußerte sich kürzlich der Monitoringausschuss, ein Gremium von Expertinnen und Experten zu Menschenrechten. „Der Monitoringausschuss, der die Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht, erachtet Sonderschulen als menschenrechtswidrig und fordert deren Abschaffung“, berichtet der ORF und verweist auf eine Sitzung des Ausschusses am 28. April 2010 im Parlament.

ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg berichtet im ORF-Interview, dass Unterrichtsministerin Dr. Claudia Schmied (SPÖ) nicht vorhat, einen Entwurf zur Fortsetzung der Integration nach der achten Schulstufe bis Sommer 2010 dem Parlament zu übermitteln.

Schmied: Nur Schulversuche

Ministerin Schmied erläutert, dass sie die Schulversuche derzeit „weiter ausbauen“ möchte und ergänzt: „Das Ziel der Regierung ist es, in der Legislaturperiode – nach entsprechenden Grundlagen – hier auch die gesetzliche Voraussetzung zu schaffen“.

„Für die Umsetzung der UN-Konvention ist es jedenfalls schon recht spät“, heißt es im TV-Bericht abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich