Viele Punkte beim Pflegepaket werden noch immer diskutiert und einige davon auch schon überarbeitet. Heute am 1. Juli 2007 treten die Regelungen in Kraft.

Grundsätzlich kann jeder gescheiter werden. Was sich aber in der Gesetzgebung im Verantwortungsbereich von Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) abspielt, ist bemerkenswert.
Ab welcher Stufe
Wir erinnern uns: Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) kündigte an, dass es Förderungen für Pflege daheim nur ab der Stufe 5 geben wird. Personen in Stufen darunter benötigen keine 24 Stunden Betreuung, verteidigte er die Festlegung. Massive Proteste bewirken, dass dieser Ausschluss von Personen in den unteren Pflegestufen nicht stattfand.
Selbstständigkeit
Dann die Diskussion um die Möglichkeit, auch selbstständig tätige Betreuungskräfte zu fördern. Nein, er möchte das nicht. „Scheinselbständigkeit“ sei dies, so der Ressortverantworliche damals. Wir wissen, dass auch dieser Punkt – nach langer Diskussion – nicht nach dem Willen von Buchinger entschieden wurde.
Amnestieregelung
Noch während der Beschlussfassung im Parlament wird über die Details diskutiert, die zwar beschlossen, aber dann doch noch abgeändert werden.
„Die Verlängerung der Amnestieregelung halte ich für unsinnig“, verkündete Buchinger am 6. Juni 2007.
Das Ministerium trat erst am 26. Juni 2007 mit qualifizierten Informationen und einer Hotline an die Öffentlichkeit. Die ab 1. Juli 2007 geltenden Regelungen wurden also nicht einmal eine Woche (!!) vor Inkrafttreten den Betroffenen erklärt.
Diese hätten dann innerhalb weniger Tage ihre Betreuungssituation ändern, teilweise neue Personen suchen, diese anmelden müssen usw. Eine völlig unmögliche Sache, die nur von jemand vorgeschlagen werden kann, der von der Materie keine Ahnung hat. Glücklicherweise konnte erreicht werden, dass die Amnestieregelung bis Jahresende verlängert wird.
Vermögensanrechnung
In einem anderen Punkt hat Buchinger sich durchgesetzt und gleichzeitig den Bundeskanzler düpiert. Der Minister persönlich wollte eine Vermögensanrechnung bei einer Förderung und beschloss diese; gegen den Willen der Behindertenorganisationen und der Pensionistenvertretungen.
Nun wurde es sogar den Bundesländern zu viel. Den Anfang des Widerstandes machte Niederösterreich, das nun ein eigenes Modell vorlegen will.
„Das Land wird niemanden hängen lassen und mit Landesgeldern unterstützen, wenn die Bundesförderung wegen der Vermögenszugriffsregelung nicht gewährt wird“, ergänzt Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) in einer Aussendung.
Nun erkennt auch Buchinger, dass dieser Punkt unsinnig ist und kann sich plötzlich vorstellen, darüber zu verhandeln (obwohl eigentlich schon beschlossen). „Ich will jedenfalls keine Einzellösungen der Länder, sondern ein möglichst einheitliches Niveau“, meint er am Rande der der österreichischen Sozialreferenten-Konferenz Ende Juni.
„Qualitätsgesichert“
Der nächste Punkt, der einer Korrektur bedarf, ist auch schon in Sicht. Buchinger spricht laufend von „einem ersten wichtigen Schritt“ zur Lösung des Pflegenotstandes und betont, dass die Regelungen „qualitätsgesichert“ seien. Was sich hinter diesem „qualitätsgesichert“ versteckt, war lange Zeit unklar, da bei der Betreuung daheim die Qualität NIE das Thema war.
Herausgekommen ist die Vorschreibung aus Buchingers-Büro, dass Personen die im Rahmen der Förderung beschäftigt werden, plötzlich bis Juli 2008 eine rund 200 stündige Ausbildung zur Heimhelferin bzw. zum Heimhelfer nachweisen müssen.
Hier wurde aus reinem Standesdenken eine nicht notwendige Bestimmung erfunden und es bahnt sich schon der nächste Konflikt an. Der Änderungsbedarf dieser Bestimmung wird spätestens im Sommer 2008 zu Tage treten. Genauso wie bald auffallen wird, dass die geplanten Förderhöhen zu gering sind. Ein Umstand, der bekannt ist, aber einfach ignoriert wird.
Buchinger: „Weiterwurschtln“
Man werde wohl „weiterwurschteln“, gab Sozialminister Erwin Buchinger kürzlich recht offenherzig zu, wie „Die Presse“ berichtete. Er meinte damit eigentlich das Klima in der Koalition, doch es bleibt zu befürchten, dass es auch auf ihn persönlich zutreffen könnte.
Ein positiver Aspekt sei schlussendlich auch erwähnt. Der Sozialminister sprach im Rahmen der ORF-Sendung Help.TV vom 27. Juni 2007 vom Pflegepaket als einem „bescheidenen Schritt“, statt wie bisher immer von einem „ersten wichtigen Schritt“. Ob dies ein Versprecher oder die Konsequenz von in der Sendung massiv geäußerter Kritik an seiner Person war, ist leider nicht bekannt.
Gerhard Lichtenauerger,
22.01.2008, 00:59
@kristina, siehe BAGS-Kollektivvertrag: http://www.bags-kv.at
kristina,
22.01.2008, 00:04
Kann mir bitte jemand sagen wieviel eine Heimhelferin verdient? ich beginne jetzt einen kurs bei caritas als heimheferin. ich wäre über jede antwort glücklich. danke
helga,
11.07.2007, 21:39
Eine Frage hätte ich noch dazu: Wie gedenken Sie in Zukunft die Gehälter der Betreuer und Heimhilfen zu regeln? Sie werden auf die Dauer mit illegalen Kräften nicht das Auslangen finden. Es wird die Zeit kommen wo der Bedarf an Helfern rapide ansteigt. Oder glauben Sie diese Leute werden das aus reiner Nächstenliebe machen können? Diese Menschen haben auch Anspruch auf eine angemessene Bezahlung für ihre Leistung.
Anonymous,
09.07.2007, 11:14
1. Weiß jemand, ob die unnötige Heimhilfe-Ausbildung auch für die Selbständigen notwendig ist, um gefördert zu werden, oder nur bei Angestellten? Am Pflegetelefon waren sie sich nicht sicher.
2. Weiß jemand, ob für das Hausbetreuungsgesetz ein neuer KV/Mindestlohntarif geplant ist bzw. inwieweit der neue Mindestlohn von € 1.000,– hier gelten soll und wie in diesem Zusammenhang freie Kost+Logis bewertet werden?
derpradler,
09.07.2007, 10:54
Für große Teile der Bevölkerung ist das alles viel zu teuer. Mit mehr Fairneß hat das nichts zu tun!
Mag. Eva Mazzolini,
09.07.2007, 10:13
Bei einer offiziellen Anmeldung nach dem Hausangestelltengesetz, bei dem es 15 Monatsgehälter gibt und einem kollektivvertraglichen Stundenlohn von fast 9Euro Brutto, bei einer Mindestbeschäftigung von 48 Stunden sind die Sozialversicherungsabgaben derart hoch, dass sich eine Pflege nur dann ausgeht, wenn man weit über der Grenze von 2500 Euro im Monat verdient. Dies ist ein Gesetz für Menschen, die weit über diese Grenzen verdienen und die ihre Mutter zu Hause pflegen lassen wollen, die eine Pension darunter haben- also ein Gesetz für Reiche- für alle anderen ein Pflegeverhinderungsgesetz.
nani,
06.07.2007, 13:50
Man hat bis jetzt lange genug die Augen und Ohren vor diesem Problem verschlossen. Und wie gedenken Sie die Heimhilfen und betreuer zu bezahlen? Die verdienen so wenig dass sie so recht und schlecht überleben können. Aber anstatt das WICHTIGSTE in Angriff zu nehmen startet man eine Menschenhatz gegen die Raucher.
Elli,
04.07.2007, 12:42
Das Problem Pflege zuhause ist schon Jahrzehnte alt. Es wurde immer weg geschoben. Aber jetzt es es akut und wird noch schlimmer werden wenn nicht bald eine vernünftige Lösung gefunden wird. Man greife auf die Erfahrungen anderer Länder zurück. In unserem Staat ist das nur Flickwerk und Kosmetik.
Alexandra,
03.07.2007, 17:55
Naja, ich denke, dass vor allem die Caritas sehr stark durch öffentliche Gelder gefördert wird.
Wolfgang Mizelli,
03.07.2007, 17:37
Keine Panik übrigens! Die 5000 Euro Vermögen sind mit legal finanzierter 24 Stunden Pflege in einem Monat weg. In Wien und beim niedrigsten Bruttostundenlohn laut Mindestlohntariftabelle und auch erst dann, wenn ich vergesse, dass es da auch Nachtzuschläge gibt und ein 13. und ein 14. und ein 15. Monatsgehalt. Pflege daheim legal ist teuer. Wie kann die Caritas legal um 1800 Euro im Monat arbeiten?
Alexandra,
03.07.2007, 15:35
Ich denke, hier handelt es sich eher um durchschnittliche Richtwerte, die mit der Realität nur wenig zu tun haben. Ausserdem, wer möchte schon 6 € verdienen? Mir wär es viel zu wenig für die Verantwortung, die man als Assistentin tragen muss.
Wolfgang Mizelli,
03.07.2007, 13:07
Ich kann mir also legal mit Euro 800 nebst Pflegegeld Assistenz rund um die Uhr leisten, bei einem Mindestbruttolohn von 6 Euro in der Stunde und 15 Monatsgehältern für die AssistentInnen?