Buchinger: Weg frei für Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention durch Österreich

Mit der Novelle des Bundesbehindertengesetzes, welche heute den Ministerrat passiert hat, wird ein wichtiger Schritt in der innerstaatlichen Umsetzung des UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzt.

BMSK - Sozial- und Konsumentenschutzministerium
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„Nach der Verankerung des Benachteiligungsverbots in der Bundesverfassung 1997 und dem Behindertengleichstellungspaket von 2005 wird damit ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Garantie der verfassungsmäßigen Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzt“, unterstreicht die Sozialminister Buchinger die Bedeutung der Novelle.

Artikel 33 des Übereinkommens fordert die nationalstaatliche Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus zur Überwachung der Durchführung dieses Übereinkommens. Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz hat nunmehr in Abstimmung mit den fachspezifischen NGOs (Nichtregierungsorganisationen) eine Novelle zum Bundesbehindertengesetz (BBG) in den Ministerrat eingebracht, die diesen letzten Baustein der nationalstaatlichen Umsetzung der Verpflichtungen Österreichs aus dem Übereinkommen für den Bereich der Bundeskompetenz beinhaltet.

Die Novelle enthält insbesondere – die Schaffung einer Koordinierungs- und Anlaufstelle für die Angelegenheiten des Bundes im Zusammenhang mit der Konvention beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, – die Errichtung eines unabhängigen und weisungsfreien Monitoringausschusses beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, – die angemessene Einbindung der Zivilgesellschaft in den Überwachungsprozess durch die im Ausschuss vertretenen Mitglieder der NGOs aus den Bereichen Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit sowie eines Vertreters/einer Vertreterin der wissenschaftlichen Lehre. Die Nominierung der jeweiligen VertreterInnen erfolgt auf Vorschlag der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR).

Durch die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des neuen Ausschusses sowie die Einbindung der Zivilgesellschaft wird zudem die Erfüllung der für Menschenrechtsangelegenheiten verbindlichen „Pariser Prinzipien“ sichergestellt.

Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens wird durch das Parlament erfolgen.

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