Buchinger will Pflegegeld um fünf Prozent erhöhen

Bessere Pflegegeldeinstufung für behinderte Menschen und Demenzerkrankte - Insgesamt neun Prozent mehr für Pflegeleistungen in dieser Legislaturperiode

Erwin Buchinger
SPÖ

Sozialminister Erwin Buchinger will das Pflegegeld um fünf Prozent, und zwar linear über alle Pflegestufen, erhöhen. Außerdem soll es eine verbesserte Einstufung für schwer behinderte Personen und Personen mit demenziellen Erkrankungen geben und weiters einen Ausbau in der Unterstützung von pflegenden Angehörigen, konkret, dass schon Pflegegeldbezieher ab der Stufe 1 (bei Demenz und Minderjährigen) bzw. ab der Stufe 3 (bisher ab Stufe 4) in den Genuss einer Förderung für Kurzzeitpflegemaßnahmen kommen.

Wenn diese Vorhaben so wie geplant vom Parlament beschlossen werden, „wäre das die bei weitem größte Verbesserung im Bereich der Pflege seit Einführung des Bundespflegegelds im Jahr 1993“, sagte Buchinger am Montag in einer Pressekonferenz. Zugleich betonte er, dass das aber auch dringend notwendig sei, zumal das Pflegegeld seit seiner Einführung nur dreimal valorisiert wurde und Pflege und Betreuung „die brennende Frage der kommenden Jahre“ sein werden.

Die Erhöhung des Pflegegelds um fünf Prozent und die zusätzlichen Ausgaben für die übrigen Verbesserungen inklusive der Förderung für die Betreuung daheim entsprechen zusammengerechnet einer finanziellen Leistungsverbesserung in der Pflege um neun Prozent. Damit würde die Inflation der laufenden Legislaturperiode ausgeglichen, erläuterte Buchinger. Er zeigte zwar Verständnis für die Forderung von Hilfsorganisationen, die versäumte Valorisierung für die gesamten 15 Jahre Pflegegeld nachzuholen, „politisch ist das aber außerhalb jeder Möglichkeit“.

Die Neuerungen im Detail: Bei Demenzerkrankten sollen bei der Pflegegeldeinstufung 30 Stunden als Erschwerniszuschlag angerechnet werden. Damit würde rund die Hälfte der Betroffenen in eine höhere Pflegestufe kommen. Für schwerst behinderte Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bedeutet die Neuerung, dass bei der Einstufung ein Pauschalwert von 50 Stunden zusätzlich angerechnet wird. Bei schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen von acht Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sollen es pauschal 75 Stunden zusätzlich sein.
Die Kosten für die Erhöhung des Pflegegelds bezifferte der Minister auf 92 Millionen Euro; die Verbesserungen für Demenzerkrankte kosten rund 30 Millionen; für die Ausweitung des Personenkreises für Kurzzeitpflegemaßnahmen werden fünf bis zehn Millionen zusätzlich erwartet. Die Maßnahmen für behinderte Jugendliche wirken sich auf Seiten des Bundes mit weniger als 500.000 Euro aus, bei den Ländern mit fünf bis maximal zehn Millionen Euro.

Der Inhalt der Gesetzesnovelle geht im Wesentlichen auf die Ergebnisse der breit zusammengesetzten Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der Pflegevorsorge zurück, berichtete der Sozialminister. Da in dieser Arbeitsgruppe auch Vertreter der Länder dabei sind, geht er davon aus, dass die Verbesserungen für Jugendliche von den Ländern auch angenommen werden. Denn andererseits profitieren die Länder von der Erhöhung des Bundespflegegelds unmittelbar, da dieses ganz wesentlich für die Kosten der stationären Pflege (für die die Länder zuständig sind) aufkomme.

Vor den Gesprächen mit dem Finanzministerium zeigte sich Buchinger zuversichtlich, insbesondere weil er mit seinen Vorschlägen weitestgehend im vereinbarten Budgetpfad für Sozialausgaben bleibe. Freilich seien dabei keine Festlegungen über den Zeitpunkt getroffen worden, daher könne es hier noch Diskussionen geben, sagte Buchinger. Er wird „alle Punkte mit großer Ernsthaftigkeit vertreten, weil sie notwendig sind“.

Die vier genannten Punkte hat der Sozialminister in einer Novelle zum Bundespflegegeld zusammengefasst, diese Vorschläge werden diese Woche mit dem Finanzministerium besprochen und sollen Ende der Woche in Begutachtung gehen.

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