Ende 2013 stellte die Volksanwaltschaft in dieser Publikation auf rund 180 Seiten die Rechte von jungen Menschen dar und erzählt dabei ausführlich über die Menschenrechtsprüfung der Volksanwaltschaft.
Das Buch zeigt an typischen Beispielen aus dem Leben junger Menschen die Bedeutung der Kinder- und Menschenrechte.
Anhand von elf Kapiteln (beispielsweise Gesundheit, Ausbildung, Schutz vor Gewalt) wird in möglichst klarer und jugendgerechter Sprache versucht, Menschenrechtsverletzung einfach nachvollziehbar zu beschreiben und aufzuzeigen, was jeder einzelne – aber auch die Volksanwaltschaft – zur Beachtung und Durchsetzung von Menschenrechten tun kann.
In dem sehr lesenswerten Buch – es wird auch vom Unterrichtsministerium zur schulischen Menschenrechtsbildung empfohlen – finden sich auch immer wieder Beispiele, die behinderte Kinder betreffen.
Weitere Informationen zum Buch.
Beispiel: „Wenn ich nicht wegschauen darf“
„Toni ist 5 Jahre alt und blind, er lebt in einer Wohngemeinschaft, die nicht barrierefrei ist. Erst mit 31⁄2 Jahren wagte er erste Gehversuche. Drauf war die Einrichtung nicht eingestellt. Der Bub lebt mit zwei bettlägerigen Kindern in einem Zimmer zusammen. Beide sind an lebensnotwendige Beatmungsgeräte angeschlossen. Weil die Angst besteht, dass der Bub die beiden anderen gefährdet, wird das Gitterbett mit Plexiglas verstärkt, damit er nicht aus dem Bett herausklettern und sich selbständig bewegen kann. Dort wird er Tag und Nacht weggesperrt, wenn er nicht im Kindergarten ist oder eine extra Förderung bekommt.“
Man erfährt auch wie nach einer Prüfung durch die Volksanwaltschaft sich die Lage entwickelt hat: „Unmittelbar nach der Überprüfung durch die Volksanwaltschaft wurden die Probleme behoben. Toni kam in eine andere Wohngemeinschaft, in der er sich sicher bewegen kann.“