Budgetbegleitgesetz 2025 – Ein diskriminierender Rückschritt bei der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert Nationalrat in Empfehlung zur Überarbeitung des Budgetbegleitgesetzes 2025 auf

Logo: Links der Österreichische Bundesadler, rechts der Text Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Behindertenanwaltschaft

Österreich wurde seitens des UN-Fachausschusses zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2023 ausdrücklich für die Verbesserungen des Erwachsenenschutzrechts gelobt. Insbesondere aufgrund der Einbindung von Menschen mit Behinderungen bei der Ausarbeitung der gesetzlichen Änderungen gilt dieser Prozess international als Vorzeigebeispiel.

Die Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger kann daher nicht nachvollziehen, warum eine bereits existierende Arbeitsgruppe aus Selbstvertreter:innen, ihrer Organisationen und anderen involvierten Stakeholder:innen nun ohne Vorwarnung eingestellt wurde. Noch unverständlicher ist, dass die bisher gefundenen Ergebnisse im Budgetbegleitgesetz 2025 nirgends zu finden sind.

Christine Steger 2023
Sozialministerium / Karo Pernegger

Statt den vorbildlich gestarteten Prozess zur Verbesserung des Erwachsenenschutzrechts weiterzuführen, hat die Bundesregierung beschlossen zu diesem Thema nicht mehr auf die Expertise der Menschen mit Behinderungen zu hören.

Stattdessen sollen eindeutige Rückschritte in der Selbstbestimmung von vertretenen Personen nun durch das Budgetbegleitgesetz 2025 umgesetzt werden. Diese Sparmaßnahmen stehen in keinerlei Verhältnis zu den daraus resultierenden Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen.

Bundesregierung plant Rückschritte im Erwachsenenschutzrecht

Die Bundesregierung plant die gerichtliche Erwachsenenvertretung von drei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern, das verpflichtende Clearing im Erneuerungsverfahren abzuschaffen und Anwält:innen und Notar:innen als Erwachsenenvertreter:innen generell zu verpflichten.

Die Erläuterungen erklären diese Änderungen mit dem Mangel an Vertreter:innen. Zudem seien 49% der Personen unter gerichtlicher Erwachsenenvertretung über 71 Jahre alt. Daher sei vielfach keine Veränderung der Lebenssituation zu erwarten.

„Diese Begründung spricht nicht nur einem Großteil der vertretenen Personen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. Es wird zudem in diskriminierender Weise auf das durchschnittliche Alter der Personen abgestellt. Diskriminierungen werden damit auf längere Zeit einzementiert,“ so Steger.

Empfehlung an den Nationalrat

Um die Gefahr der verstärkten Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen noch in letzter Minute zu verhindern, macht die Behindertenanwältin nun von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch, Empfehlungen zu allen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen berührenden Fragen abzugeben. Sie fordert den Nationalrat in einem Schreiben auf, die Änderungen im Erwachsenenschutzrecht aus dem Budgetbegleitgesetz 2025 zu streichen und den partizipativen Prozess zur Überarbeitung fortzusetzen.

„Da es keine Begutachtung der geplanten Änderungen gab und diese auch nicht den ersten Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Erwachsenenschutzrechts entsprechen, musste ich meine Empfehlung nun direkt an den Nationalrat adressieren. In einem Schreiben an das Präsidium des Nationalrats habe ich daher die Abgeordneten aufgerufen, die Bestimmungen zum Erwachsenenschutzrecht aus dem diesjährigen Budgetbegleitgesetz zu streichen und so die bevorstehenden Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern,“ so Steger.

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