Budgetentwurf 2024 beschert Sozialministerium deutliches Budgetplus

Mehr Geld für Pflege und Armutsbekämpfung, auch Pensionsausgaben steigen

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Die steigenden Ausgaben für Pensionen, die Finanzausgleichsverhandlungen zum Pflegebereich sowie die Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung von Armut und zur besseren Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt standen im Mittelpunkt der Beratungen des Budgetausschusses über die Budgetkapitel Soziales und Pensionen …

Was die Behindertenanwaltschaft betrifft, hofft Sozialminister Rauch, die angestrebten Regionalstellen „im nächsten Jahr hinzubekommen“.

Deutlich mehr Budget für den Bereich Soziales

Deutlich über der Inflationsrate steigen aber nicht nur die Ausgaben für die Pensionen, sondern auch das Sozialbudget, das in der Budget-Untergliederung 21 „Soziales und Konsumentenschutz“ abgebildet ist. Mit veranschlagten Gesamtausgaben von 5,88 Mrd. € werden hierfür im Jahr 2024 um 16,8 % mehr Mittel zur Verfügung stehen als im Budgetvoranschlag 2023. Gegenüber 2022 beträgt das Plus sogar 44,76 %.

Maßgeblich für diese Steigerung sind insbesondere die in der Grundsatzeinigung zum neuen Finanzausgleich vereinbarte höhere Dotierung des Pflegefonds (+644,4 Mio. €), zusätzliche Aufwendungen für das Pflegegeld (+255,6 Mio. €), Maßnahmen zur Armutsbekämpfung (+326 Mio. €), höhere Fördersätze für die 24-Stunden-Betreuung (+30 Mio. €) sowie zusätzliche Mittel für Pilotprojekte für Menschen mit Behinderung (+50 Mio. €). Im Gegenzug entfallen jene 570 Mio. €, die der Bund 2022 und 2023 für den Gehaltsbonus für Pflegekräfte zur Verfügung gestellt hat.

Auch insgesamt bleibt die Pflege mit Auszahlungen von 4,89 Mrd. € der mit Abstand größte Ausgabenposten im Sozialbudget. Die Mittel werden unter anderem für das Pflegegeld inklusive Pflegekarenz (3,26 Mrd. €), die Dotierung des Pflegefonds (1,1 Mrd. €), die Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Überweisungen an die Länder in Folge der Abschaffung des Pflegeregresses, die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie für die Hospiz- und Palliativversorgung verwendet. Für das Pilotprojekt Community Nurses stehen laut Budgetunterlagen 15,78 Mio. € im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans der EU zur Verfügung.

Knapp 480.000 Pflegegeldbezieher:innen

Gemäß den Angaben des Sozialministeriums hatten zuletzt – Stand August 2023 – 478.276 Personen Anspruch auf Pflegegeld, das sind um 9.359 mehr als ein Jahr davor. Die Anzahl jener Personen, die eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung bezogen haben, ging hingegen leicht zurück (von 22.218 mit Stand Juli 2022 auf 21.971 mit Stand August 2023).

Für die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt, weitere Unterstützungsleistungen für diese Personengruppe und spezielle Förderprogramme sind im Bundesfinanzgesetz für das kommende Jahr 242,78 Mio. € veranschlagt (2023: 182,81 Mio. €). Ziel der Regierung ist es unter anderem, bis zum Jahr 2030 zwei Drittel der sogenannten „Begünstigt Behinderten“ in Beschäftigung zu bringen, wobei im Jahr 2022 ein Wert von 61,5 % (69.621 aufrechte Dienstverhältnisse bei insgesamt 113.120 betroffenen Personen im Erwerbsalter) erreicht wurde.

Auch in anderen Lebensbereichen soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gemäß dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 bis 2030 forciert werden. Ebenso aus diesem Budgettopf finanziert werden Programme wie das Jugendcoaching, hier erwartet das Sozialministerium 2024 68.500 Förderfälle.

Um den zusätzlichen Personalbedarf infolge neuer Aufgaben in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Krisen zu decken, sollen dem Sozialministerium, das auch die Gesundheitsagenden verwaltet, 44 zusätzliche Planstellen zugewiesen werden, wobei 35 davon auf das Ministerium selbst und neun auf das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen entfallen. Demnach ist auch eine Neustrukturierung der Behindertenanwaltschaft samt Schaffung regionaler Anlaufstellen in Aussicht genommen.

Arbeitsmarktintegration von Menschen von Behinderung

Als Schwerpunkt der Behindertenpolitik nannte Rauch die Arbeitsmarkt-Integration von Menschen mit Behinderung. So soll es künftig etwa nicht mehr möglich sein, vor dem 25. Lebensjahr eine Arbeitsunfähigkeit festzustellen. Auch die Ergebnisse einer Studie zum Thema „Lohn statt Taschengeld“ in integrativen Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen demnächst vorliegen. Der Minister verwies überdies auf das Pilotprojekt „Persönliche Assistenz“.

Was die kritische Bewertung Österreichs durch den UN-Behindertenrechtsausschuss anlangt, meinte Rauch, die Rüge betreffe insbesondere fehlende Inklusion im Bildungsbereich, etwa was die Abschaffung von Sonderschulen betrifft. Es werde aber auch eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern brauchen, und den Nationalen Aktionsplan Behinderung umzusetzen, erklärte er. Für ihn sei jedenfalls klar, dass die UN-Behindertenrechtskonvention einzuhalten sei.

Die angestrebte Regionalisierung der Behindertenanwaltschaft hofft er, „im nächsten Jahr hinzubekommen“.

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Ein Kommentar

  • sehr treffend alle Bereiche