Wie "Die Presse" und der "Kurier" berichteten, erfüllt der Bund die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote nicht, da er um rund 800 behinderte Menschen zu wenig beschäftigt. Nun sollen Maßnahmen gesetzt werden.
Wie der Kurier berichtete, sind im Bundesdienst von 6.198 Pflichtstellen nur 5.395 besetzt. Laut „Die Presse“ will Beamtenministerin Doris Bures „die Vorbildfunktion des Arbeitsgebers Bund ausbauen“ und in den nächsten Jahren rund 200 Menschen mit Behinderungen mehr im Bundesdienst anstellen.
Sie hat daher angekündigt, die Zahl der behinderten Beschäftigten im Bundesdienst um 10 Prozent erhöhen zu wollen. Ein dementsprechender Antrag wurde vom Ministerrat am 2. Mai 2007 bereits angenommen.
Ziel: Beschleunigung der Aufnahmeverfahren
Dem Ministerratsvortrag ist zu entnehmen: „Aus Gründen der Einheitlichkeit, leichteren Lesbarkeit und Transparenz wird mit dem Stellenplan für 2007 das Sonderplanstellenkontingent „Begünstigte Behinderte“ aus dem „Allgemeinen Teil des Stellenplanes“ in den Teil II.A (das Planstellenverzeichnis) integriert.“
Auch sollen heute bestehende Mitwirkungsrechte zwischen den Ministerien aufgelöst werden, mit dem Ziel einer Beschleunigung der Aufnahmeverfahren in den einzelnen Bundesministerien.
Der Ministerratsvortrag stellt auch fest, „dass in allen Ressorts, die die vorgegebene Quote schon derzeit erfüllen (oder übererfüllen), die Zahl der Bediensteten mit Behinderungen gegenüber dem Wert zum Stichtag 1. April 2007 nicht absinken darf. Gleiches gilt für die zu diesem Zeitpunkt beschäftigten Bediensteten mit einem Grad der Behinderung von 70% und mehr.“
Säumige Ministerien gefordert
Weiters sollen Ministerien, die die Quote nicht erfüllen, sich verpflichten, innerhalb der Legislaturperiode den Anteil der Bediensteten mit Behinderung zumindest um 10% zu erhöhen. Insbesondere soll „ auf eine Erhöhung des Anteils an Bediensteten mit Behinderung von 70% und mehr “ Wert gelegt werden.
Halbjährliches Bericht
Zusätzlich wird die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst dem Ministerrat halbjährlich einen Bericht zur laufenden Entwicklung vorlegen.
In Österreich muss jeder Arbeitgeber pro 25 Beschäftigte ebenfalls einen behinderten Mitarbeiter anstellen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, muss der Arbeitgeber eine Ausgleichstaxe in der Höhe von 209 Euro monatlich entrichten.
„Die Einstellungspflicht von Behinderten besteht seit 1969. Seit 1997 liegt die Erfüllungsquote aller Dienstgeber in Österreich nahezu unverändert bei 64 Prozent“, hält der Kurier abschließend fest.
Ruth Hammerschmid,
19.05.2007, 18:38
Antwort zu Gertrude Sladek und Franz Gerstl: Ich bin ebenfalls eine Bedienstete der „Sonderaktion“ der Gemeinde Wien und kenne die Sozialarbeiterinnen, von denen sie schreiben. Allerdings bin ich noch nie gegen meinen Willen besucht worden, und beobachtet fühle ich mich auch nicht.
Habe aber gehört, dass es so etwas gibt. Richtig ist, dass Einstellung allein nicht genügt, sondern dass auch innerhalb des Arbeitsverhältnisses Gleichberechtigung herrschen muss. Chancengleichheit im Vergleich zu nicht behinderten ArbeitnehmerInnen aber orientiert an den speziellen Erfordernissen der Behinderung. Hier gibt es sicher bei Bund und Ländern/Gemeinden noch sehr viel zu tun.
Ein Schritt dazu sind klare gesetzliche Antidiskriminierungsbestimuingen in den einzelnen Dienstrechten und eine starke Behindertenvertretung in den Dienststellen, die die Betroffenen unterstützt, diese Rechte auch durchzusetzen (Stärkung der Behindertenvertrauenspersonen).
Josef Baumgartner,
17.05.2007, 17:26
Ich bin sehr gespannt, wie sich der Stand (ziffernmäßig und prozentuell) der MitarbeiterInnen mit Behinderung im Bundesdienst mittel- und langfristig entwickeln wird. Denn – ich sage es offen – irgendwie halte ich es für eine äußerst fragwürdige Vorgangsweise, einerseits gesetzlich verankerte Sonderplanstellen für behinderte Menschen (immerhin ist der Stellenplan ein Anhang zum Bundesfinanzgesetz) in die einzelnen Ressorts zu verschieben und diese Sonderplanstellen für behinderte Menschen damit de jure „abzuschaffen“ und andererseits gleichzeitig mittels eines Ministerratsvortrages eine politische Willensbekundung (wohlgemerkt ohne gesetzlichen Charakter) zu verabschieden, den Beschäftigtenstand von Menschen mit Behinderung im Bundesdienst damit zu erhöhen. Ob das gut geht?
Es wird jedenfalls zu beobachten sein, wie sich der Beschäftigtenstand behinderter Menschen im Bundesdienst und damit die Erfüllung der Behinderteneinstellungsquote und vor allem auch die durch die durch FBM Bures gesetzte Maßnahme angestrebte Förderung der Karriereentwicklung behinderter MitarbeiterInnen beim Bund verändern/verbessern wird. Allein, mir fehlt der Glaube!
Gertrude Sladek,
16.05.2007, 04:51
Sehr geehrter Herr Gerstl! Sie haben vollkommen Recht mit Ihrer Unmutsäusserung im Hinblick auf die laufende Beobachtung sowie Beschreibung der im Rahmen des Sonderkontingentes beschäftigten behinderten Mitarbeiter/innen der Stadt Wien. Ich hatte im Rahmen meiner Tätigkeit auch das äusserst fragwürdige Vergnügen*gg* mit einem diesbezüglich sozialarbeiterisch tätigen nichtbehinderten, zumindest nicht körperlich, Beschäftigten. Ich empfand diese Vorgehensweise als Diskriminierung und es wäre äusserst begrüßenswert, diesem Unfug, der vielen behinderten Beschäftigten nicht all zu selten zum Nachteil gereicht, wenn nicht ein Ende, so zumindest Einhalt zu gebieten.
franz gerstl,
15.05.2007, 10:44
Was nütz die aufnahme von behinderten im bundes- oder landesdienst, wenn sie nicht gefördert werden. In wien gibt es ungefähr 600 behinderte, die im rahmen eines sonderkontingent aufgenommen wurden, jedoch weigeren sich die zuständigen abteilungsleiter zu fördern und auf einen systemischen posten zu setzten. darüber hinaus werden sie von eigenen sozialabeitern beobachtet und laufend beschrieben, und das in einem sozialen bundesland.
Hermann,
14.05.2007, 08:08
Das Amt der OÖ Landesregierung gibt Berichte heraus wonach die Einstellungspflicht zur Gänze erfüllt wird ist ja sehr gut, wenn da nicht ein kleiner Wehrmutstropfen dabei wäre – TEILZEITARBEIT wird hier vergeben – zuwenig zum Leben zuviel zum Sterben. Auch hier wäre Handlungsbedarf notwendig.