Doris Bures

Bund beschäftigt zu wenig behinderte Menschen

Wie "Die Presse" und der "Kurier" berichteten, erfüllt der Bund die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote nicht, da er um rund 800 behinderte Menschen zu wenig beschäftigt. Nun sollen Maßnahmen gesetzt werden.

Wie der Kurier berichtete, sind im Bundesdienst von 6.198 Pflichtstellen nur 5.395 besetzt. Laut „Die Presse“ will Beamtenministerin Doris Bures „die Vorbildfunktion des Arbeitsgebers Bund ausbauen“ und in den nächsten Jahren rund 200 Menschen mit Behinderungen mehr im Bundesdienst anstellen.

Sie hat daher angekündigt, die Zahl der behinderten Beschäftigten im Bundesdienst um 10 Prozent erhöhen zu wollen. Ein dementsprechender Antrag wurde vom Ministerrat am 2. Mai 2007 bereits angenommen.

Ziel: Beschleunigung der Aufnahmeverfahren

Dem Ministerratsvortrag ist zu entnehmen: „Aus Gründen der Einheitlichkeit, leichteren Lesbarkeit und Transparenz wird mit dem Stellenplan für 2007 das Sonderplanstellenkontingent „Begünstigte Behinderte“ aus dem „Allgemeinen Teil des Stellenplanes“ in den Teil II.A (das Planstellenverzeichnis) integriert.“

Auch sollen heute bestehende Mitwirkungsrechte zwischen den Ministerien aufgelöst werden, mit dem Ziel einer Beschleunigung der Aufnahmeverfahren in den einzelnen Bundesministerien.

Der Ministerratsvortrag stellt auch fest, „dass in allen Ressorts, die die vorgegebene Quote schon derzeit erfüllen (oder übererfüllen), die Zahl der Bediensteten mit Behinderungen gegenüber dem Wert zum Stichtag 1. April 2007 nicht absinken darf. Gleiches gilt für die zu diesem Zeitpunkt beschäftigten Bediensteten mit einem Grad der Behinderung von 70% und mehr.“

Säumige Ministerien gefordert

Weiters sollen Ministerien, die die Quote nicht erfüllen, sich verpflichten, innerhalb der Legislaturperiode den Anteil der Bediensteten mit Behinderung zumindest um 10% zu erhöhen. Insbesondere soll „… auf eine Erhöhung des Anteils an Bediensteten mit Behinderung von 70% und mehr …“ Wert gelegt werden.

Halbjährliches Bericht

Zusätzlich wird die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst dem Ministerrat halbjährlich einen Bericht zur laufenden Entwicklung vorlegen.

In Österreich muss jeder Arbeitgeber pro 25 Beschäftigte ebenfalls einen behinderten Mitarbeiter anstellen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, muss der Arbeitgeber eine Ausgleichstaxe in der Höhe von 209 Euro monatlich entrichten.

„Die Einstellungspflicht von Behinderten besteht seit 1969. Seit 1997 liegt die Erfüllungsquote aller Dienstgeber in Österreich nahezu unverändert bei 64 Prozent“, hält der Kurier abschließend fest.

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