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Bund erfüllt nicht mehr die Einstellungsverpflichtung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz

Besorgniserregender Rückgang bei Beschäftigten mit Behinderungen im Bundesdienst

Österreichischer Behindertenrat
Österreichischer Behindertenrat

Eine Ende März 2024 bekanntgewordene Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von NAbg. Alois Kainz und weiteren Abgeordneten durch Vizekanzler Werner Kogler zeigt, dass der Bund das erste Mal seit dem Jahr 2007 seiner Einstellungsverpflichtung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz nicht nachkommt.

So legte Kogler, der in der Regierung für den Bundesdienst zuständig ist, in der Anfragebeantwortung dar, dass die Erfüllung der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz aller Ressorts in Summe um mehr als 100 Personen verfehlt worden sei.

„Dass gerade der Bund bei all seinen Möglichkeiten es nicht schafft, ausreichend Menschen mit Behinderungen einzustellen, ist nicht nachvollziehbar“, erklärt Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats.

Angesichts der allgemeinen Arbeitslosenquote, die im Vergleich zum März des Vorjahres um 0,7 Punkte auf 6,9 Prozent anstieg, ist aus Sicht des Österreichischen Behindertenrats ein sofortiges Gegensteuern unabdingbar.

„Der Bundesdienst soll ein Vorbild für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sein, doch die Realität sieht anders aus. In den letzten vier Jahren ist ein besorgniserregender Rückgang zu verzeichnen“, so Ladstätter abschließend.

Siehe: BVZ, Salzburger Nachrichten

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3 Kommentare

  • Sehr geehrte Damen und Herren!

    Betreffend der Einstellungspflicht von Menschen mit Behinderungen möchte ich schon anmerken, dass die Ausgleichstaxe pro nicht eingestellten Menschen mit Behinderung auf den jeweiligen Mindestlohn erhöht werden sollte, egal ob für Betriebe in der Privatwirtschaft oder im Bundes- Landes- oder Gemeindedienst. Denn dann würden sich alle Arbeitgeber überlegen eventuell doch Menschen mit Behinderungen eine Chance auf ihrem Arbeitsplatz zu geben. Meiner Meinung sind die Sätze für die „Strafzahlung“ viel zu gering.

    • Dem stimme ich vollinhaltlich zu! Der Bund müsste mit gutem Beispiel voran gehen und zumindest selbst die Quote erfüllen.

  • Als Behindertenvertrauensperson beim Bund, sehe ich das als große Sorge. Immer mehr Bedienstete mit Behinderung, verlieren wir aufgrund langer Krankheit oder Pensionierung.

    Als Mensch mit Behinderung ist es schon schwer genug in der Privatwirtschaft Fuß zu fassen. Daher sollte der Bund hier als Vorbild in der Pflicht stehen und mehr Behindertenarbeitsplätze schaffen.