Bund umgeht Gesetz

Grüne Parlamentsanfrage ergibt: Zu wenig behinderte Menschen eingestellt

Theresia Haidlmayr
GRÜNE

Die Ministerien kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung von behinderten Menschen nur zu knapp 75 Prozent nach, berichten die Salzburger Nachrichten. Das hat die grüne Behindertensprecherin Theresia Haidlmayr durch parlamentarische Anfragen an alle Minister herausgefunden.

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dass jeder Dienstgeber, der mehr als 25 Dienstnehmer beschäftigt, je 25 Dienstnehmern einen Behinderten einstellen muss. Diese Regelung gilt natürlich auch für den Staat selbst. In der Bundesverwaltung müssten demnach zur Zeit 6941 Behinderte beschäftigt werden. Tatsächlich beschäftigt wurden zum Stichtag 1. April aber nur 5121 Behinderte.

In fünf Ressorts wird die „Pflichtzahl“ der laut Gesetz einzustellenden Behinderten übererfüllt: Es sind dies das Bundeskanzleramt (plus 57), das Finanzministerium (plus 495), das Ministerium für öffentliche Leistung und Sport (plus vier), das Sozialministerium (plus 341) und das Wirtschafts- und Arbeitsministerium (plus 200).

In sieben Ressorts wird die „Pflichtzahl“ unterschritten: Am deutlichsten ist dies im Bildungsministerium (minus 1787), im Innenministerium (minus 798) und im Verteidigungsministerium (minus 192) der Fall. Dann folgen das Justizministerium (minus 99), das Landwirtschaftsministerium (minus 21), das Außenministerium (minus 14) und das Infrastrukturministerium (minus 6).

Unterm Strich ergibt dies, dass der Bund um 1820 Behinderte (das sind rund 26 Prozent) zu wenig beschäftigt als das Gesetz vorschreibt, fassen die Salzburger Nachrichten zusammen.

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