7. Woche 2026 – Zeigetafel bei Kinderspielplatz
Bei diesem Kinderspielplatz in Darwin, Australien gibt es eine große Zeigetafel mit Symbolen für Kinder. Mit der Tafel können Kindern …
Volksanwalt Achitz fordert Strategie für De-Institutionalisierung – Inklusion darf nicht am Geld scheitern
„Österreich hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen. Dieser Verpflichtung kommen aber weder der Bund noch die Länder nach“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember):
Auch wenn es der Bund ist, der die UN-BRK unterzeichnet hat – sie gilt selbstverständlich auch für die Bundesländer, die hauptsächlich für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen zuständig sind.
„Menschen mit Behinderungen brauchen Rechte, nicht Almosen“, so Achitz: „Ziel der UN-BRK ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu einem selbstbestimmten Leben und zu Inklusion zu verschaffen. Inklusion heißt, dass sie so weit wie irgendwie möglich genauso selbstbestimmt leben können wie andere Menschen.“
2023 stellte der zuständige Fachausschuss im Rahmen der UN-BRK-Staatenprüfung zahlreiche Verfehlungen Österreichs fest und empfahl diverse Maßnahmen, um den völkerrechtlich gebotenen Zustand herzustellen. Achitz: „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, dass diese Maßnahmen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Durch die Staatenprüfung ist noch klarer geworden, dass allgemeine Bekenntnisse zu Menschenrechten für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichen.“
Mit Österreichs Verstößen gegen die UN-BRK ist die Volksanwaltschaft laufend konfrontiert. Einerseits in der nachprüfenden Kontrolle der Verwaltung, also wenn sich betroffene Menschen an die Volksanwaltschaft wenden, weil ihnen zum Beispiel dringend benötigte Hilfsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden, etwa Elektrorollstühle, oder Dienstleistungen wie Persönliche Assistenz.
Andererseits sind die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen für die Präventive Menschenrechtskontrolle zuständig, sie besuchen u. a. Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen unangekündigt. Ihr verfassungsgesetzlicher Auftrag als „Nationaler Präventionsmechanismus“ (NPM) basiert u.a. auf der UN-BRK.
Die Volksanwaltschaft macht immer wieder auf Verstöße gegen die UN-BRK aufmerksam. Achitz: „Wir versuchen dann, im Kontakt mit dem jeweiligen Land oder der zuständigen Sozialversicherung, eine Einzelfall-Lösung im Sinne des betroffenen Menschen zu finden. Noch wichtiger ist es mir aber, auf systemische Probleme hinzuweisen, wo die Politik gefragt ist.“
Einige Beispiele für UN-BRK-Verletzungen, auf die die Volksanwaltschaft zuletzt aufmerksam gemacht hat:
Weitere Beispiele finden Sie in den Berichten der Volksanwaltschaft an das Parlament und an die Landtage: https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte/berichte-an-das-parlament/
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Bei diesem Kinderspielplatz in Darwin, Australien gibt es eine große Zeigetafel mit Symbolen für Kinder. Mit der Tafel können Kindern …