42. Woche 2026 – Meine Würde. Nicht euer Misstrauen.
Bei der jüngsten Demonstration der Initiative „Meine Würde“ am 29. September 2026 wurde lautstark auf ein massives Problem aufmerksam gemacht: …
Am 31. Jänner 2006 endete die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz.
Am 22. Dezember 2005 versandte das Sozialministerium einen Entwurf für ein Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz in Begutachtung; die Stellungnahmefrist endete am 31. Jänner 2006.
Zu diesem Ministerialentwurf wurden zahlreiche Stellungnahmen eingebracht, deren wesentlichste Inhalte sich so zusammenfassen lassen:
Folgte man dieser Anregung des Amtes der Wiener Landesregierung, würde sich im Ergebnis damit die „gesundheitliche Eignung“ inhaltlich auch wieder auf körperliche oder geistige Behinderungen als solche beziehen, was ja eigentlich gerade durch diese Neuformulierung geändert werden sollte; das hieße aber auch, dass diese Behindertendiskriminierung – wenn auch mit einer anderen Formulierung – fortgesetzt würde.
Nun, die Angst vor RichterInnen, RechtspflegerInnen, ApothekerInnen, Diplomkrankenschwestern und -pflegern, PflegehelferInnen, Hebammen, medizinischen MasseurInnen und HeilmasseurInnen, SanitäterInnen etc. mit Behinderung dürfte offenkundig ziemlich groß sein.
Hinsichtlich der geplanten Änderung der Notariatsaktspflicht für Menschen mit Behinderung vertritt die Notariatskammer eine differenziertere Ansicht und verweist in diesem Zusammenhang auf das Schutzbedürfnis von Menschen mit Behinderungen und meint, dass „die bisherige Bestimmung ein Schutzinteresse zugunsten von Menschen mit Behinderung verwirkliche“. Dabei hat die Notariatskammer grundsätzlich bei der Lockerung der Notariatsaktspflicht für Geschäfte des täglichen Lebens und bankübliche Geschäfte ein Girokonto betreffend, unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel oder eines Gebärdensprachdolmetschers, keine wirklichen Bedenken sondern spricht sich nur für die zusätzliche Unterfertigung solcher Urkunden durch eine Vertrauensperson oder den Gebärdensprachdolmetsch aus; die Ausnahme behinderter Unternehmer von der Notariatsaktspflicht lehnt die Notariatskammer jedoch vehement ab und zwar primär, weil die behinderten Unternehmer aus Sicht der Notariatskammer ebenso schutzwürdig erscheinen wie die sonstigen behinderten Menschen; außerdem übt die Notariatskammer am Fehlen der Definition des Begriffes „Unternehmer“ Kritik.
Zusammenfassend hält die Notariatskammer fest: „Die Österreichische Notariatskammer vertritt daher die Meinung, dass dem Schutzinteresse von Menschen mit Behinderung, auch wenn sie Unternehmer sind, besser Rechnung getragen ist, wenn die in Artikel 20 angedachte Änderung des Notariatsaktsgesetzes § 1 Abs 1 lit e nur hinsichtlich der Verwendung technischer Hilfsmittel bzw. bei Möglichkeit, sich eines Gebärdensprachdolmetschers zu bedienen, umgesetzt wird. Von der Umsetzung des Vorschlages Unternehmer von § 1 Abs 1 lit e Notariatsaktgesetz auszunehmen sollte Abstand genommen werden“.
Die Bundesarbeitskammer lehnt jene Änderungsvorschläge des Entwurfes ab, bei denen die Klausel „körperliche und geistige Eignung“ lediglich durch den unbestimmten Begriff „Eignung“ ersetzt werden soll, da damit einer diskriminierenden Interpretation Tür und Tor geöffnet würde. Sie spricht sich daher dafür aus, durchwegs den Begriff „gesundheitliche Eignung“ zu verwenden, wobei die gesundheitliche Eignung aus Sicht der Bundesarbeitskammer schon dann gegeben sein muss, wenn eine Person den Beruf entsprechend den beruflichen Anforderungen – wenn auch unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln, persönlicher Assistenz oder Arbeitsassistenz – fachgerecht ausüben kann.
Und ebenso lehnt die Bundesarbeitskammer die Definition der „gesundheitlichen Eignung“ nach dem medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz ab.
Die Änderungen im Notariatsaktsgesetz hingegen stellen aus der Sicht der Bundesarbeitskammer eine Verbesserung im täglichen Leben von behinderten Menschen dar.
Ergänzend weist das Forum Gleichstellung auf die sprachliche Diskriminierung durch die Wendung „Leiden und Gebrechen“ in § 6 des Führerscheingesetzes hin, die durch eine entsprechende zeitgemäße Formulierung zu beseitigen wäre; Das Forum Gleichstellung fordert in diesem Zusammenhang auch die Beseitigung von behindertendiskriminierenden Bestimmungen in der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung und die Kosten- und Gebührenfreistellung von, lediglich wegen der Behinderung erforderlichen, ärztlichen Zusatzuntersuchungen, Stellungnahmen und Kontrollfahrten im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung einer Lenkberechtigung.
Das Forum Gleichstellung fordert ferner die Beseitigung der behindertendiskriminierenden Voraussetzung der „körperlichen und geistigen Eignung“ für die Bestellung als GerichtssachverständigerIn oder GerichtsdolmetscherIn.
Die geplante Lockerung der Notariatsaktspflicht für Menschen mit Sinnesbehinderungen wird vom Forum Gleichstellung begrüßt; es weist aber darauf hin, dass in den Erläuterungen zu Art. 20 des Gesetzesentwurfes die diskriminierenden Begriffe „Blinde, Gehörlose und Stumme“ verwendet werden, die entsprechend in „blinde, gehörlose und der lautsprachlichen Kommunikation nicht mächtige Personen“ geändert werden sollten.
Inhaltlich übernimmt die ÖAR weitestgehend die Ausführungen des Forum Gleichstellung und verweist auch auf die Stellungnahme des Forum Gleichstellung, dessen Mitglied die ÖAR ja ist.
Abschließend fordert die ÖAR auch noch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Bündelgesetzes, unter Beteiligung aller betroffenen Bundesministerien und der Behindertenvertreter.
Im Übrigen übernimmt auch der KOBV die inhaltlichen Ausführungen des Forum Gleichstellung zu diesem Gesetzesentwurf.
Abschließend fordert der KOBV in seiner Stellungnahme noch die Stärkung der Behindertenvertrauenspersonen durch entsprechende Änderungen im Behinderteneinstellungsgesetz, wie sie im Arbeitskreis Behinderteneinstellungsgesetz erarbeitet wurden.
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Bei der jüngsten Demonstration der Initiative „Meine Würde“ am 29. September 2026 wurde lautstark auf ein massives Problem aufmerksam gemacht: …