Gleichstellung wirkt

Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz liegt zur Begutachtung vor

Das Bundeskanzleramt und das Sozialministerium haben am 15. Dezember 2005 ein Bündelgesetz (Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz) in Begutachtung geschickt.

Am 6. Juli 2005 wurde vom Nationalrat das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Nicht enthalten war ein von Anfang an geforderter Teil, der bestehende diskriminierende Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen beseitigt.

Dies soll nun teilweise nachgeholt werden. Am 15. Dezember 2005 haben Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP) und Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ) ein Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz in Begutachtung geschickt. Wir berichteten darüber am 14. Dezember 2005. Alle Texte finden Sie hier.

„Mit Entschließung des Nationalrates 116/E (XXII. GP) vom 6. Juli 2005 wurde die Bundesregierung ersucht, eine Regierungsvorlage betreffend die Beseitigung von Benachteiligungen für behinderte Menschen in den verschiedenen Materiengesetzen, insbesondere im Bereich des Dienst- und Berufsrechts, vorzulegen“, ist dem Begleitschreiben zur Begutachtung zu entnehmen. Dieses vorgelegte Bündelgesetz ist nicht das erste seiner Art.

Das Ende der Begutachtung für das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz ist der 31. Jänner 2006.

Erstes Bündelgesetz wurde 1999 beschlossen

Im Frühjahr des Jahres 1999 legte der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes einen 120 Seiten Bericht über mehr als 100 Diskriminierungen und Benachteiligungen im Bundesrecht vor.

Am 13. Juli 1999 wurde ein „Bundesgesetz, mit dem zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Arbeiterkammergesetz, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsorganisationsgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden“, beschlossen. Dies war das erste Bündelgesetz zur Beseitigung von diskriminierenden Bestimmungen.

Nun liegt zweites Bündelgesetz vor

Im aktuellen Regierungsprogramm 2003 wird im Kapitel 8 („Arbeit und Soziales“) unter anderem die Vorlage eines „Bündelgesetzes“ angekündigt. Nun liegt es vor und damit soll erreicht werden: „Abstellen auf den generellen Begriff Eignung bzw. auf den Gesundheitszustand anstelle der ‚körperlichen Eignung‘ bzw. ‚körperlichen und geistigen Eignung‘ und Erleichterungen bei Rechtsgeschäften, die behinderte Unternehmer abschließen.“

Weitere Bündelgesetze notwendig

Auch dieses zweite Bündelgesetz wird naturgemäß nicht alle Schwachstellen im Bundesrecht beheben. Es besteht noch immer eine Vielzahl von bekannten (und wahrscheinlich auch noch unbekannten) diskriminierende Bestimmungen, die im Rahmen von weiteren Bündelgesetzen in Zukunft bereinigt werden müssen.

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