Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz soll evaluiert werden

Einig waren sich die Abgeordneten im Sozialausschuss in der Frage einer Evaluierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes.

Parlament
BilderBox.com

Im Zuge der Diskussion über einen Entschließungsantrag der FPÖ, der auf die Ausweitung der Befugnisse der Behindertenanwaltschaft abzielt, legten die fünf Fraktionen eine gemeinsame Entschließung vor, die vom Sozialausschuss einstimmig angenommen wurde.

Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, das Behindertengleichstellungsrecht im kommenden Jahr auf Basis einer wissenschaftlichen Studie zu evaluieren und dabei besonders auf folgende Fragen einzugehen: Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt, Verbandsklage, Übergangsfristen im Bereich Bauen und Verkehr, mögliche Erweiterungen des Rechtsschutzinstrumentariums, Behindertenanwaltschaft.

Mitverhandelt bei diesem Themenblock wurde auch ein Antrag des BZÖ, in dem Abgeordneter Sigisbert Dolinschek die Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Unterstützung von Menschen mit Behinderungen fordert, die sich gegen Diskriminierung rechtlich zur Wehr setzen wollen.

In der Diskussion standen die Bestellung des Nachfolgers bzw. der Nachfolgerin von Behindertenanwalt Herbert Haupt und die Diskriminierungen von Behinderten durch private Versicherungen im Mittelpunkt.

Die Abgeordneten drängten darauf, den Behindertenanwalt bzw. die Behindertenanwältin sorgfältig und nach fachlichen Kriterien auszuwählen, wobei sich Abgeordneter Martin Bartenstein (ÖVP) dafür aussprach, einem Bewerber aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung den Vorzug zu geben. Abgeordneter Karl Öllinger (GRÜNE) regte an, die Behindertenanwaltschaft künftig im Umfeld der Volksanwaltschaft anzusiedeln, ein Vorschlag, der auch von Abgeordneter Ursula Haubner (BZÖ) grundsätzlich positiv bewertet wurde.

Darüber hinaus drängten vor allem die Oppositionsparteien auf wirksame Instrumente zur Verhinderung der Diskriminierung behinderter Menschen durch private Versicherungen. Sowohl Abgeordneter Norbert Hofer (FPÖ) als auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ) berichteten von großen Schwierigkeiten behinderter Menschen, eine private Kranken- oder Pflegeversicherung abzuschließen. Hofer forderte eine Musterklage, um die Versicherungen zu einem Umdenken zu zwingen.
Abgeordnete Helene Jarmer (GRÜNE) gab zu bedenken, dass es für die Betroffenen schwierig sei, auf ihr Recht zu pochen und ihrer Rechte einzuklagen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten darüber, dass sich insgesamt 13 Personen für die Position des Behindertenanwalts beworben hätten und er eine Kommission zur Bewertung der Bewerbungen eingesetzt habe. Er rechnet damit, dass Mitte Dezember ein Vorschlag vorliegen wird, die Entscheidung solle dann „rund um Weihnachten“ fallen.

Aus finanziellen Erwägungen ablehnend stand Hundstorfer der Einrichtung des vom BZÖ geforderten Fonds gegenüber. Er verwies aber auf Gespräche mit einzelnen Versicherungen, die seinen Informationen nach dazu geführt haben, dass Diskriminierungen abgestellt worden seien. Das kostenlose Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt wurde Hundstorfer zufolge bisher 600 Mal in Anspruch genommen, in 50 % der Fälle erfolgreich.

Der Antrag des BZÖ wurde mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit vertagt, jener der FPÖ abgelehnt.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich