Bundesbehindertenanwalt Hansjörg Hofer: Auch Menschen mit Behinderung müssen frei entscheiden können, wo und mit wem sie wohnen wollen

Fachkonferenz stellt Beispiele für gelungene Inklusion im Bereich Wohnen aus Europa und Österreich vor

Portrait des Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Im Rahmen der Fachkonferenz „Wege zum selbstbestimmten Leben“, die heute in Wien vom Österreichischen Behindertenrat, der Behindertenanwaltschaft und den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark und Wien ausgerichtet wurde, hat Hansjörg Hofer in seiner Funktion als Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung ein Plädoyer für ein selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderung abgelegt.

„Selbst zu entscheiden, wo und mit wem ich wohne, ist eine Selbstverständlichkeit. Nicht aber für Menschen mit Behinderung! Diese sind auch in Österreich noch sehr häufig gezwungen, besondere Wohnformen zu nutzen. Das muss sich ändern!“, erklärte Hofer. 

Die seit 2008 auch in Österreich in Geltung stehende UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hält fest, dass Menschen mit Behinderung die unabhängige Lebensführung und die volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten ist.

Dazu gehört nach Art. 19 der Konvention, dass Menschen mit Behinderung ihren Aufenthaltsort selbst wählen und entscheiden können, mit wem und wo sie leben und nicht verpflichtet sind, besondere Wohnformen (zum Beispiel Heime) zu nutzen.

Dazu braucht es gemeindenahe Unterstützungsdienste, um die Einbeziehung in die Gesellschaft sicher zu stellen und eine Isolation sowie Absonderung von der Gemeinschaft zu verhindern. 

Die heutige Veranstaltung „Wege zum selbstbestimmten Leben“ hat anhand konkreter Erzählungen betroffener Menschen aufzeigt, auf welche Weise ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung ermöglicht werden kann, aber auch die Hürden und Herausforderungen auf diesem Weg geschildert.

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7 Kommentare

  • NACH WIE VOR SKLAVENHALTEREI in den SEGREGATIONSANSTALTEN der angeblichen “ LEBENS – HILFE “ Salzburg !!!

    Wenngleich nun wesentlich verzögert gewisse neue Wohnformen für sogenannte “ leichtere “ >Fälle ausprobiert werden , betreibt die angebliche “ Lebens – Hilfe “ Salzburg nach wir vor unter voller Duldung des Landes Salzburg und unter voller finanzieller Abgeltung durch das Land bestens getarnte und strategisch hervorragend verteilte Hascherlentsorgungsanstalten verbunden mit Zwangsarbeit in äußerlich perfekt behübschen “ Werkstätten “ für die “ schwierigeren “ Fälle .

    Es muss nun durch Bundesverfassungsgesetz jedwede Form der Zwangsunterbringung und der Zwangsbeschäftigung etc . beseitigt werden nach dem Vorbild Schwedens !

    • Habe diese Kritik an der Lebenshilfe Salzburg per Mail im Sbg-Monitoring-Ausschuss eingebracht.

      Beste Grüße
      Gottfried Wetzel

  • Also ich habe zwei Behinderungen, die zusammen 100% ausmachen. Habe jetzt schon fast ein Jahr eine eigene Wohnung. Habe fast fünf Jahre auf die Gemeindewohnung gewartet. Bekomme zwar Hilfe, kann aber viel im Haushalt auch alleine machen.

  • Guten tag hr hofer,ich stehe selber unter rechtlicher Betreuung und weiss was es bedeutet in einem Wohnheim misstände hilflos ausgeliefert zu sein und nicht in die eigene Wohnung ziehen zu können.bitte setzen sie sich auch in Deutschland füreine betreuungsrechtsreform ein grüsse Friedrich
    email:stepheng77@web.de

  • jaja,ich bin zu hundert %behindert und muss mir ständig von meinem Nachbarn sagen lassen das i mi entlich ins behindertenheim schleichen soll,das mein mann der mich pflegt und ich a gsindl san,des is de welt der freien entscheidung

  • Auch in Deutschland werden junge Behinderte über teils versteckte Subventionen finanziellgezwungen, in Altenpflegeheime zu ziehen.Da ich diese
    politischen und juristischen Praktiken als Eingriff in das Grundrecht der freien Wohnungswahl sehe,habe ich mich auf den Weg zum Bundesverfassungsgericht gemacht,um das Grundrecht auf selbstbestimmtes Wohnen auch für finanziell
    bedürftige Behinderte gewahrt zu sehen. Über Beistand dabei würde ich mich freuen.

  • Ja genau, auch unser Sohn muss und wird einfach, ohne um seine Meinung gefragt, im betreutem Wohnen eingeteilt. Er hat keinerlei Entscheidungsrecht.