Neu geregelter Bundesbehindertenbeirat tagte in Wien: Gremium deutlich aufgewertet

Am 10. Dezember 2025 fand im Festsaal des Bundesamtsgebäudes Radetzkystraße in Wien eine Sitzung des Bundesbehindertenbeirats statt, die von der Sozialministerin Korinna Schumann als „in gewisser Form historisch“ bezeichnet wurde.

Sozialministerin Korinna Schumann leitet den Bundesbehindertenbeirat
BIZEPS

Hintergrund der Bezeichnung „historisch“ ist die neue gesetzliche Rolle des Bundesbehindertenbeirats, der seit Sommer 2024 nicht mehr nur das Sozialministerium, sondern die gesamte Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Behindertenpolitik berät.

Sozialministerin Korinna Schumann betonte, dass damit ein zentraler Perspektivenwechsel verbunden sei:

Es gibt nicht „die eine“ Behindertenpolitik, für die der jeweilige Fachminister bzw. die jeweilige Fachministerin zuständig ist.

Nein, die Anliegen von Menschen mit Behinderungen sind zentral in sämtlichen Politikfeldern, quer über alle Ministerien, stets proaktiv mitzudenken und vor allem mitzubehandeln.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform des Bundesbehindertenbeirats betrifft die Stärkung der Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Die Zusammensetzung des Beirats wurde angepasst, um den Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ umzusetzen. Die Anzahl der Interessenvertreter:innen wurde massiv aufgestockt.

Die Sitzung fand am 10. Dezember – bekanntlich der Tag der Menschenrechte – statt. Welch schönes Zeichen.

Neu: Kommission beim Bundesbehindertenbeirat

Besonders hob die Sozialministerin die Anfang 2025 neu eingerichtete Kommission beim Bundesbehindertenbeirat hervor. Diese verleiht den Vertretungen von Menschen mit Behinderungen eine zentrale Rolle:

Ich möchte einen weiteren Aspekt der Neuerungen ganz besonders hervorheben. Und zwar die Funktion der beim Bundesbehindertenbeirat eingerichteten Kommission. Durch diese kommt den Vertreter:innen der Menschen mit Behinderungen eine noch bedeutendere Rolle zu. Sie kann proaktiv entsprechend abgestimmte und somit von breiter Mehrheit getragene Vorschläge einbringen. Das ist wichtig, denn die Beschlüsse des Beirats müssen der Bundesregierung zur Kenntnis gebracht werden.

Abschließend würdigte die Sozialministerin die bisherige Arbeit der Kommission sowie des Österreichischen Behindertenrats und zeigte sich zuversichtlich, dass der Bundesbehindertenbeirat in seiner neuen Rolle einen wesentlichen Beitrag zu einer proaktiven und inklusiven Behindertenpolitik leisten wird.

Inhaltlich befasste sich die Sitzung mit dem Umsetzungsstand des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem wurden Berichte des ‚Disability History Project‚, der Behindertenanwältin sowie der beim Bundesbehindertenbeirat eingerichteten Kommission vorgestellt.

Ein Blick zurück

Wie bedeutsam die Weiterentwicklung dieses Gremiums ist, wird erst im historischen Rückblick deutlich. Vor rund 50 Jahren – am 20. Februar 1976 – wurde der „Bundesbeirat für Behinderte“ von der damaligen Gesundheitsministerin Ingrid Leodolter (SPÖ) ins Leben gerufen.

In Übereinstimmung mit dem damals vorherrschenden medizinischen Modell von Behinderung war das Gremium überwiegend mit Ärzt:innen besetzt. Erster Vorsitzender war der Mediziner Andreas Rett – eine umstrittene Persönlichkeit mit nationalsozialistischer Vergangenheit, ein Gegner der schulischen Integration und Befürworter von Zwangssterilisationen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Weiterführende Themen zu diesem Artikel

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.