Behinderte Menschen brauchen bedarfsgerechte Regelung
WAG – Assistenzgenossenschaft fordert den Nationalrat auf, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und sich für die Aufwertung von Persönlicher Assistenz einzusetzen.
Der Wohnort entscheidet
In Österreich ist Persönliche Assistenz Ländersache. Ob und wieviel eine behinderte Person Anspruch auf Persönliche Assistenz hat, hängt davon ab, in welchem Bundesland sie wohnt.
Derzeit bekommen Menschen, die 24 Stunden täglich Persönliche Assistenz brauchen, in einem Bundesland 40 Stunden pro Monat, aber in keinem Bundesland den tatsächlichen Bedarf finanziert. D.h., die Familie muss einspringen oder sie müssen in ein Pflegeheim.
Wir fordern:
- Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz
- bundesweit einheitliche Regelung von Persönlicher Assistenz
- bedarfsgerechte Finanzierung mit fairen Gehältern für Persönliche Assistentinnen und Assistenten
- Persönliche Assistenz unabhängig von der Art der Behinderung
- einkommens- und vermögensunabhängige Finanzierung
Entschließungsantrag 508/A zur Aufwertung von Persönlicher Assistenz
Am 19. September 2019 wird in einer Sondersitzung des Nationalrates der von Daniela Holzinger-Vogtenhuber (Sozialsprecherin JETZT – Liste Pilz) eingebrachte Entschließungsantrag zur Aufwertung von Persönlicher Assistenz behandelt. Auch die WAG – Assistenz-genossenschaft fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf, unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und Behindertenverbänden Maßnahmen für eine bundesweit einheitliche Regelung für persönliche Assistenz auszuarbeiten. Die WAG fordert eine ganzheitliche Regelung von Persönlicher Assistenz – für die Arbeit und für den privaten Lebensbereich.
Finanzierung fairer Gehälter
Abhängig vom Bundesland werden zwischen 16 € und bis zu 40 € pro Assistenzstunde gefördert. Auch ab welcher Pflegestufe gefördert wird ist nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern wurde die Förderung des Stundensatzes seit 10 Jahren nicht angehoben.
Außerdem ist es aus sozial- und arbeitsrechtlicher Sicht oftmals notwendig, dass Persönliche Assistenz im Angestelltenverhältnis geleistet wird. Darum braucht es eine angemessene Förderung, die regelmäßig valorisiert wird.
Umfassende Regelung ohne Trennung von Arbeit und restlichen Lebensbereichen
Derzeit wird nur Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bundesweit einheitlich gewährt. Menschen mit Behinderungen brauchen Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. Diese wurde von Österreich 2008 ratifiziert.
Recht auf Persönliche Assistenz
Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der Konvention dazu verpflichtet, anzuerkennen, dass Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden muss. Behinderte Personen sollen frei entscheiden können, wo und wie sie wohnen.
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an öffentlichen Angeboten muss auch behinderten Menschen möglich sein. 2019 wird Österreich von der UNO überprüft, inwieweit die UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt wird.
Damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und nach den eigenen Vorstellungen Leben können brauchen wir eine bundesweit einheitliche Regelung für Persönliche Assistenz!
Selbstbestimmung statt Almosen
Persönliche Assistenz erlaubt Menschen mit Behinderungen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben. Persönliche Assistentinnen und Assistenten leisten Individuelle Unterstützung wann, wo und wie sie eine behinderte Person benötigt.
„Schlafen gehen – wann ich will.“, „Die Toilette besuchen – wann ich muss.“ oder „Die Freizeit gestalten – wie ich mag.“ wird so möglich. Ohne Persönliche Assistenz müssen junge Menschen in betreuten Einrichtungen leben oder sind von Familie und Freunden abhängig.
Margit Bresnik
09.01.2020, 13:06
Leider gibt es noch so viele Hürden. Man bleibt immer Bittsteller und braucht ewig bis man endlich erfragt hat welche Stellen wofür zuständig sind. Es ist schon viel positives gemacht worden. Aber dann steht man wieder plötzlich vor einer Wand. Mein Sohn hat jetzt eine Lehrstelle mit persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz. Jetzt muss er in die Berufsschule, ist auch geklärt. Aber er muss ins Internat,ginge auch. Aber da ist die Wand. Er braucht 24 Stunden Betreuung.
Aigner Brigitte
19.09.2019, 02:01
Sie sprechen mir aus der Seele. Ich sitze seit 2007 im Rollstuhl. Meine Wohnung ist im 7. Stock . Seit 2012 habe ich ein Wohnticket von Wiener Wohnen. Weil ich keine Eigenmittel habe, bekomme ich keine Rollstuhlgerechte Wohnung! Nicht einmal eine Barrierefreihe haben sie mir angeboten. Machen Sie weiter so! Ihre Arbeit ist unbezahlbar. Danke
Jakob Putz
18.09.2019, 17:39
Schade, dass die PA immer mit den Ich-Faktoren begründet wird. Was, wenn PA notwendig ist, um Pflichten f. Dritte erfüllt werden MÜSSEN? Ja, dafür kann PA auch notwendig sein (vgl. https://familieallinclusive.wordpress.com/2018/11/25/spontaneitaet-die-fuer-uns-von-dritten-kommt/ bzw. https://familieallinclusive.wordpress.com/2018/08/26/vereinbarkeit-von-familie-beruf-und-behinderung/).
Klaudia Karoliny
20.09.2019, 07:23
Lieber Jakob,
ich weiß schon was du meinst, jedoch sind deine/eure Kinder immer noch deine/eure, d.h. der Erziehungsauftrag und die notwendige Spontaneität, die es da oft braucht, betrifft immer noch euch. Und dafür muss es natürlich auch PA geben und nicht „Hilfen vom Jugendamt“….