Bundesländer erfüllen Einstellungspflicht nur teilweise

Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Niederösterreich erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungspflicht behinderter Menschen nicht; der Rest der Bundesländer schon.

Erfüllung der Einstellungspflicht der Bundesländer
BIZEPS

Die BZÖ-Abgeordneten Sigisbert Dolinschek und Ursula Haubner wollten mittels parlamentarischer Anfrage (7336/J) wissen, ob die Bundesländer die Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz (je 25 Dienstnehmer einen behinderten Dienstnehmer) erfüllen.

Große Unterschiede

„Inwieweit wurde im Jahr 2009 (mit Stichtag 31.12.2009) die Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Bundesländern erfüllt?“ fragten die BZÖ-Abgeordneten.

Nun liegt seit 7. Februar 2011 die schriftliche Beantwortung (6999/AB) des zuständigen Sozialministers zu den Zahlen aus dem Jahr 2009 vor.

Die Antwort lautet: Steiermark 170,2 % / Kärnten 156,9 % / Oberösterreich 134,7 % / Burgenland 121,3 % / Wien 103,9 % / Niederösterreich 95,7 % / Salzburg 82,3 % / Vorarlberg 56,3 % / Tirol 49,7 % (siehe Grafik)

Es zeigen sich also große Unterschiede in der Bereitschaft der Bundesländer, behinderte Menschen im Landesdienst zu beschäftigen oder statt dessen Ausgleichstaxe zu bezahlen.

Steiermark, Kärnten, OÖ und Burgenland beschäftigen deutlich mehr, Wien knapp mehr als die gesetzliche Vorgabe. Säumig bei der Einstellung von behinderten Menschen sind NÖ, Salzburg, Vorarlberg und Tirol. Besonders krass ist die Nichterreichung beim Land Tirol, wo die gesetzliche Verpflichtung nur zur Hafte erfüllt wird.

Politische Reaktionen

Für BZÖ-Chef Josef Bucher ist es laut Ö1-Interview unverständlich, „dass hier die öffentliche Hand, die eine Vorbildfunktion einnehmen sollte, sehr säumig ist. Das paradoxe dabei ist ja, dass die öffentliche Hand das kontrolliert, aber selber das Gesetz nicht erfüllt. Das sollte schon zu denken geben.“

Der freiheitliche Behindertensprecher, NAbg. Norbert Hofer, verurteilte die mangelnde Beschäftigung behinderter Menschen. Hier trete der groteske Fall ein, dass sich die betroffenen Bundesländer mit Steuergeld, von der gesetzlichen Verpflichtung behinderte Menschen einzustellen, freikaufen würden, kritisierte Hofer, der forderte diesen Unsinn abzustellen.

Tirol – 900.000 Ausgleichstaxe

Die Reaktion aus Tirol folgte umgehend. Die SPÖ-Abgeordnete Gisela Wurm kommentierte die Schlusslicht-Postion des Landes und forderte: „Tirol sollte schnell nachziehen, denn die öffentliche Hand hat Vorbildfunktion und darf hier kein schlechtes Beispiel abgeben“.

Das Land Tirol musste – laut Tiroler Tageszeitung – im Jahr 2008 an Ausgleichstaxe knapp 900.000 Euro für die zu niedrige Beschäftigungsquote bezahlen.

NÖ – 220.000 Ausgleichstaxe

Auch Niederösterreich bezahlt Ausgleichstaxe, weil es sich an die gesetzliche Beschäftigungspflicht nicht hält.

Dies verärgert FPÖ-Landesgeschäftsführer, Ing. Martin Huber, der festhält: „Es ist nicht zu akzeptieren, dass das Land lieber öffentliche Gelder für Strafzahlungen verschwendet, anstatt das Behinderteneinstellungsgesetz zu beachten!“

„Das führt unter anderem dazu, dass das Land im Vorjahr 220.000 Euro an Ausgleichstaxe zu bezahlen hatte“, kommentiert Hermann Haneder, Präsident der Arbeiterkammer NÖ, die Zahlen.

Der AKNÖ-Präsident tritt außerdem dafür ein, die Ausgleichstaxe zu erhöhen. „Derzeit kostet es zwischen 226 und 336 Euro pro Monat, einen begünstigt Behinderten nicht einzustellen. Das macht es viel zu billig für Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen.“ Haneder fordert, dass die Ausgleichstaxe auf den branchenüblichen Kollektivvertragslohn angehoben wird. „Da wird es sich ein Betrieb zweimal überlegen, ob er die Quote nicht erfüllt.“

Auch der Präsident des Österreichischen Zivilinvalidenverbandes, Klaus Voget, fordert eine Erhöhung der Ausgleichstaxen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich