Bundespflegegeld-Novelle

Am 6. Juni 2001 wurde im Parlament eine Novelle des Bundespflegegeldgesetzes beschlossen.

Positiv zu erwähnen ist, daß nun nach jahrelanger Forderung seitens der Behindertenbewegung das Pflegegeld – mit Rechtsanspruch – ab Geburt bezogen werden kann. Weiters soll die Ausbezahlung des Pflegegeldes bei stationären Krankenhaus- und Kuraufenthalten erst nach drei Monaten, nicht mehr wie bisher schon nach fünf Wochen, ruhen. Die Bedingung dafür: Es wurde ein geregeltes Dienstverhältnis mit einer Pflegeperson eingegangen.

Die Entschließungsanträge zur Valorisierung des Pflegegeldes von der SPÖ (Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer) und den Grünen (Abgeordnete Theresia Haidlmayr) wurden von der Regierung niedergestimmt. Es wird daher wieder keine Inflationsanpassung des Pflegegeldes geben.

Sozialminister Mag. Herbert Haupt (FPÖ) kündigte trotzdem – nach Abschluß von derzeit laufenden Finanzverhandlungen – eine Valorisierung des Pflegegeldes für die Zukunft an, wie er dies in der Vergangenheit allerdings schon mehrfach getan hat. Auch die Rücknahme der 50 % Kürzung des Taschengeldes in Heimen wird – entgegen mehrfacher Ankündigung führender FPÖ-Mitglieder – nicht durchgeführt.

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