Unsere langjährige Forderung nach Entfall der Altersgrenze beim Pflegegeld ist einer der vom Sozialministerium geplanten Neuerungen in der soeben vorgelegten Novellierung des Gesetzes.
Weiters soll nach den Vorstellungen des Ministeriums die Position von pflegenden Angehörigen gestärkt werden.
Ganz neu ist ein Abschnitt mit dem Titel Qualitätssicherung: Dieser sieht vor, daß zur Erreichung dieses Zwecks die Information, die Kontrolle und die Beratung ausgebaut werden soll. Konkret vorgesehen sind Hausbesuche, die Kontrolle der zweckgemäßen Verwendung des Geldes, eine Verpflichtung zur Beratung sowie die Förderung von Projekten der Pflegevorsorge.
Bedauerlicherweise ist sogenannte Taschengeldregelung ist diesem Gesetzesentwurf nicht zurückgenommen worden und behinderte Menschen in Heimen bekommen daher noch immer um 50 % weniger Taschengeld als vor 1996.