Bundespflegegeldgesetz – ab 1.1.1999

Folgende Neuerungen treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft:

  1. Die Definition der Pflegegeldstufen wird wesentlich geändert: Bei der Stufe 4 müssen dann nur mehr als 160 Stunden (bisher 180) Pflegebedarf vorliegen. Für die Stufe 6 sind entweder zusätzliche unkoordinierte Pflegemaßnahmen (bei Tag und Nacht) oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson wegen Eigen- oder Fremdgefährdung notwendig (bisher: Notwendigkeit der dauernden Anwesenheit einer Person).Für die Stufe 7 ist es dann notwendig, daß „keine zielgerichteten Bewegungen“ mit „funktioneller Umsetzung“ möglich sind (bisher: praktische Bewegungsunfähigkeit).
  2. Völlig neu sind auch die Mindesteinstufungen, die dann im Bundespflegegeldgesetz festgeschrieben sind (bisher in der Verordnung). Für körperbehinderte Personen gilt als Voraussetzung: „Bei Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und auf Grund einer Querschnittlähmung, einer beidseitigen Beinamputation, einer Muskeldystrophie, einer Encephalomyelitis disseminata oder einer Cerebralparese zur eigenständigen Lebensführung überwiegend auf den selbständigen Gebrauch eines Rollstuhles … angewiesen sind“. (Bisher reichte „überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen“, die Art der Behinderung und das Alter war daher unerheblich; daher ist dies eine Verschlechterung.) Für hochgradig sehbehinderte und blinde Personen wird nun die Sehleistung und die Gesichtsfeldeinschränkung genau mit „Visus“ definiert (bisher wurde dies nicht definiert).
  3. Das Pflegegeld wird bei einem stationären Aufenthalt (z. B. Spital) von „Kindern, unmündigen Minderjährigen oder geistig Behinderten“ auf Antrag weitergeleistet, wenn die Pflegeperson als Begleitperson stationär mitaufgenommen wurde.
  4. Neu bei der Begutachtung ist: „Auf Wunsch des Pflegebedürftigen … ist bei der ärztlichen Untersuchung die Anwesenheit und Anhörung einer Person seines Vertrauens zu ermöglichen.“ (bisher kein Recht).
  5. Das Pflegegeld wird 1999 wieder nicht erhöht. Es gab somit seit 1995 keine Valorisierung!
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