Bundespflegegeldgesetz passiert nach neuem Anlauf den Nationalrat

Nach der Feueralarm-Panne am gestrigen Tag, die drei Abgeordnete daran gehindert hatte, an der Abstimmung zum Bundespflegegeldgesetz teilzunehmen, kam es im heutigen Plenum abermals zu einer namentlichen Abstimmung über die Materie.

Parlament
BilderBox.com

Mit einer Mehrheit von 95 Ja- zu 65 Nein-Stimmen passierte der eingebrachte Antrag, der der ursprünglichen Regierungsvorlage vollinhaltlich entspricht, nun endgültig das Nationalratsplenum (siehe auch PK-Meldung Nr. 1197/2014).

Einer der Eckpunkte der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ist ein erschwerter Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 ab dem kommenden Jahr. Künftig müssen 65 (statt 60) bzw. 95 (85) Stunden Pflegebedarf pro Monat nachgewiesen werden, um Anspruch auf Pflegegeld zu haben. Damit will man die stetig steigenden Ausgaben der öffentlichen Hand für den Bereich Pflege dämpfen. Gleichzeitig ist ab dem Jahr 2016 eine Erhöhung des Pflegegelds um 2 % vorgesehen.

In der Pflegestufe 1 werden ab dann monatlich 157,3 € zur Verfügung stehen, in der höchsten Pflegestufe, der Pflegestufe 7, sind es 1.688,9 €. Außerdem wird mit der Gesetzesnovelle, das Informations- und Beratungsangebot für PflegegeldbezieherInnen und ihre Angehörigen verbessert und die Abwicklung von Förderanträgen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung vereinfacht.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich