Üben Sie das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlrecht weitestgehend persönlich aus? Wenn ja, so war das auch zu erwarten.
Nur blinden wahlberechtigten BürgerInnen stand die persönliche Ausübung kaum offen, doch das wird mit der Bundespräsidentenwahl am 19. April 1998 anders.
Eine Wahlschablone macht´s möglich. Es ist dies eine Kartonmappe, in die der Wahlzettel eingelegt wird; in diesem Karton findet man an den Stellen, an denen am Wahlzettel ein Feld zum Ankreuzen ist, eine Ausnehmung. Auf diese Weise kann die blinde Wählerin ohne fremde Hilfe selbständig ihre Stimme abgeben.
Derartige Wahlschablonen liegen in den Wahllokalen auf und die SprengelwahlleiterInnen sind angehalten, beim Einlegen des Wahlzettels und der Erläuterung der Schablone – also bei welcher Ausnehmung welcher Kandidat angekreuzt werden kann – behilflich zu sein.
Derartige Wahlschablonen wurden vor einigen Jahren bereits erstmals bei einer Nationalratswahl bereitgestellt, doch die Unübersichtlichkeit und unterschiedliche Gestaltung je nach Bundesland macht ihren Einsatz bei Nationalrats-, Gemeinderats- oder Landtagswahlen nahezu unmöglich.
Dennoch bleibt die Hoffnung, daß die Wahlbehörden künftig bei der Gestaltung der Wahlzettel auf deren Handhabbarkeit mit Wahlschablonen für blinde WählerInnen Rücksicht nehmen.