Bundesrat befürwortet mehr Budget für berufliche Integration behinderter Menschen

90 Mio. Euro für Maßnahmen am Arbeitsmarkt für die berufliche Integration behinderter Menschen

Logo Parlament
BilderBox.com

Einhellige Unterstützung im Bundesrat erhielt die Gesetzesinitiative der SPÖ, die darauf abzielt die Budgetmittel für die berufliche Integration behinderter Menschen zu verdoppeln. Damit werden im kommenden Jahr 90 Mio. € aus allgemeinen Budgetmitteln für Maßnahmen der beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt und der Betrag danach jährlich valorisiert.

Im Sinne eines besseren Rechtsschutzes sieht der Antrag darüber hinaus vor, dem Behindertenanwalt die Befugnis zur Einbringung einer allgemeinen Verbandsklage einzuräumen und dieses Instrumentarium insgesamt auszuweiten. Große Kapitalgesellschaften – Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. € bzw. Umsatzerlöse von mindestens 40 Mio. € und/oder mehr als 250 ArbeitnehmerInnen – sollen demnach auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung behinderter Menschen geklagt werden können.

Ebenso wird die Verankerung eines individuellen Klagsrechts im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auf Unterlassung einer Belästigung vorgeschlagen.

SPÖ spricht von einem Meilenstein

Daniela Gruber-Pruner (S/W) zeigte sich hocherfreut über die Maßnahmen. Es sei ein massiver Fortschritt, dass bereits von einem Inklusionspaket gesprochen werde und nicht von einem Integrationspaket, sagte sie. 1,3 Mio. Menschen seien in Österreich von Behinderung betroffen. Außerdem sei es nicht als „Gnadenakt“ anzusehen, Menschen mit Behinderungen den Weg in die Arbeitswelt zu erleichtern, sondern ihr Recht.

Bereits der Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibe das Recht behinderter Menschen auf Arbeit als eine Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen. Dieses Recht auf Arbeit schließe die Möglichkeit ein, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird.

„Nicht Menschen mit Behinderung haben sich anzupassen, sondern die Gesellschaft. Die Verdoppelung der finanziellen Mittel sowie die Erweiterung der Möglichkeiten des Behindertenanwalts sehe ich als Meilenstein für alle Menschen mit Beeinträchtigungen“, so Gruber-Pruner.

Für ÖVP eine klare Steigerung der Rechtssicherheit

Für Gregor Hammerl (V/St) ist es eine wichtige Aufgabe, für diejenigen in der Gesellschaft einzutreten, die Unterstützung in der beruflichen Integration brauchen. „Es ist bereits viel geschehen, doch noch immer haben es Menschen mit Behinderung schwer, weil die Beschleunigung der Gesellschaft es ihnen auch nicht leicht macht“, so Hammerl.

Er wies auch darauf hin, dass bereits die Diktion „Behinderteneinstellungsgesetz“ die Fixierung auf das Wort Behinderung zeige. Man dürfe nicht nur die Behinderung sehen, denn das schränke den Blick massiv ein und grenze aus. Die Maßnahme sei ein großer Schritt zur Verbesserung der Lebensumstände und auch der Rechtssicherheit von Menschen mit Behinderungen.

FPÖ: Unterstützung kann Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern

Für die freiheitliche Bundesrätin Rosa Ecker aus Oberösterreich handelt es sich bei dem Beschluss um einen besonders wichtigen Schritt. Obwohl die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen zuletzt überproportional gestiegen sei, stünden immer weniger Budgetmittel zur Verfügung, bedauert sie. Förderungen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Beeinträchtigungen hätten besondere Bedeutung, denn man könne in jungen Jahren bereits vieles mit Jobcoaching und Jugendcoaching abfedern.

Eine Unterstützung durch unterschiedliche Hilfestellungen könne einem Menschen mit Behinderung ein normales Leben ermöglichen, z.B. ein Blindenhund kann einem Sehbeeinträchtigten im Alltag unterstützen und ihm eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

„Wir stimmen mit Stolz dem Antrag zu und unterstützen Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige,“ so Ecker.

Grüne: Antrag schon längst fällig gewesen

Auch für David Stögmüller (G/O) ist das Thema ein großes Anliegen. Es handle sich um ein Viertel der Bevölkerung, das direkt oder indirekt betroffen sei. Diese Gruppe erwarte sich von der Politik, dass diese für Gleichstellung kämpft, stellte er fest. Wichtig sei, dass endlich etwas geschieht. „Ein gesellschaftliches Umdenken muss passieren! Dieser wichtige Antrag war schon längst fällig.“

Minister Stöger: Es geht um Würde und Respekt

Sozialminister Alois Stöger geht es um Respekt für Menschen, die es in dieser Gesellschaft nicht so leicht haben. Als Teil der Gesellschaft haben sie Anspruch auf Würde und Unterstützung. Das vorliegende Inklusionspaket sei ein Meilenstein. Wie gehe die Gesellschaft mit Menschen mit Behinderung um und wo sei man selbst Behinderer, so der Sozialminister.

Alle seien eingeladen aufzupassen, dass Menschen mit Behinderung ihren Platz in der Gesellschaft haben. Er sprach in seiner Rede noch die Bitte aus, man solle diesen Meilenstein nun nicht stehen lassen, sondern weiter denken, wie man Menschen mit Behinderung in ihrem gesamten Leben unterstützen könne – durch die Förderung der Landtage zum Beispiel.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

Ein Kommentar

  • Wie sollte ein Behinderteneinstellungsgesetz denn sonst genannt werden? Etwa Einstellungsgesetz für Menschen mit besonderen Bedürfnissen? Ein Behinderter hat nnun einmal eine Einschränkung oder mehrere, die erst einmal nichts über die anderen Stärken aussagen. Das Problem ist, wie bei schwul auch, dass es sogar als Schimpfwort benutzt wird. Daran ist aber sicher nicht der Begriff schuld, sondern die mehr oder weniger bewusste Einstellung zu diesen Gruppen.