Bundessozialämter: Reform fix, Erfolg fraglich

Vor kurzem wurde der Gesetzesentwurf für das Bundessozialämterreformgesetz (BSRG) zur Begutachtung ausgesandt.

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Die wichtigsten Inhalte: Die sieben Bundessozialämter sollen zu einer Organisationseinheit zusammengefasst werden. Für alle Länder sind eigenständige Landesgeschäftsstellen vorgesehen; auch für Niederösterreich und das Burgenland.

Geschäftsfelder, die derzeit alle Bundessozialämter wahrnehmen, sollen aus Effizienz- und Kostengründen in einer Organisationseinheit zusammengefasst werden. Dies betrifft etwa Rentenbemessungen oder die Hereinbringung von Ausgleichstaxen. Bei den Landesgeschäftsstellen verbleiben alle Agenden, die für die Betreuung der Bürger erforderlich sind. Dies soll zu einer Beschleunigung der Verfahren führen und eine höhere Qualität der Entscheidungen zur Folge haben. Projektförderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation sollen wie bisher in Kooperation zwischen den Ländern und dem Bundesamt für Soziales Behindertenwesen umgesetzt werden, wobei allerdings eine präzisere Arbeitsteilung erfolgen soll.

Maßnahmen der sozialen Rehabilitation (z.B. Wohnungsadaptierungen oder Fahrtkostenzuschüsse für Rollstuhlfahrer) werden in Zukunft ausschließlich von den Ländern wahrgenommen und in das jeweils bestehende Landessystem eingebunden.

Die ÖAR steht den im Gesetzesentwurf angegebenen Reformideen abwartend bis neutral gegenüber, denn, so Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR: „Generell ist es einmal prinzipiell positiv zu sehen, dass durch die geplanten neuen Außenstellen mehr Bürgernähe erreicht werden kann und dass von der generellen Abschaffung der BSB keine Rede mehr ist. Allerdings muss sichergestellt werden, dass dort, wo die Länder künftig auf lokaler Ebene Agenden übernehmen, die Leistungen auch unter den gleichen Bedingungen angeboten werden.“

Man werde jedenfalls, so Riha abschließend, die Entwicklungen genauestens beobachten.

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