Bundestag regelt Sterbebegleitung

Sterbebegleitung wird in Deutschland neu geregelt. 360 von 602 Abgeordneten des Bundestages entschieden sich heute für die Annahme eines von vier vorgelegten Gesetzesentwürfen.

Deutscher Bundestag in Berlin
Deutscher Bundestag / Hermann J. Müller

Darin ist vorgesehen, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen.

Nun soll ein entsprechender Paragraf im Strafgesetzbuch geschaffen werden. Davon betroffen sind Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit gewerbsmäßiger Absicht Suizidassistenz anbieten. Ihnen droht bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die im Einzelfall handeln, sind hingegen von der Strafandrohung ausgenommen.

Corinna Rüffer, Trierer Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, hatte sich vor der Abstimmung für diesen Antrag ausgesprochen: Die darin vorgesehene strafrechtliche Regelung sei so gering wie möglich und so groß wie nötig, „um die Tätigkeit von Organisation, deren alleiniges Ziel es ist, Menschen beim Sterben zu helfen, zu unterbinden“. Die Notlage der Sterbewilligen, ihre Ängste und Bedürfnisse würden bei Suizidbeihilfe-Organisationen nicht aufgefangen. Im Gegenteil: Alte und schwerkranke Menschen könnten sich mehr und mehr unter Druck fühlen, sich selbst das Leben zu nehmen, um niemandem zur Last zu fallen.

Wie real solche Befürchtungen sind, zeigt ein Blick in die Länder, in denen Unterstützung zum Suizid angeboten wird: In den Niederlanden, Belgien und der Schweiz steigt die Anzahl der assistierten Suizide kontinuierlich.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich