Bundesweit einheitliche Persönliche Assistenz ist Gebot der Stunde

Huainigg: Beschäftigungsbonus soll neue Jobs auch für Menschen mit Behinderung schaffen

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

„Ohne Persönliche Assistenz könnte ich diese Rede hier nicht halten“, begann Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, seine heutige Rede vor dem Nationalrat zum Sozialbericht.

„Persönliche Assistenz ermöglicht mir und vielen anderen Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben. Wir benötigen Unterstützung beim Aufstehen, Anziehen, Essen, unterwegs und daheim, in der Freizeit wie am Arbeitsplatz“, erklärt Huainigg und fordert Sozialminister Stöger auf, mit den Bundesländern in Gespräche einzutreten über die Finanzierung einer bundesweit einheitlichen Assistenzregelung.

„Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz des Bundes ist ein Vorzeigemodell, leider wurden die Leistungen schon seit mehr als einem Jahrzehnt nicht erhöht. Die Honorare für Persönliche Assistent/innen, die täglich hervorragende Arbeit leisten, entsprechen nicht mehr den marktüblichen Beschäftigungsverhältnissen“, führt Huainigg weiter aus und betont erneut, „dass die im Pflegefonds als Leistungskriterium neu eingeführte ‚Mehrstündige Alltagsbegleitung‘ auch für den Bedarf an Persönlicher Assistenz verwendet werden können muss“.

Ein wesentlicher Aspekt der Selbstbestimmung für behinderte Menschen ist ein berufliches Tätigkeitsfeld. Nicht nur ist es eine Frage des eigenen Lohnes für ihre Leistung, sondern ganz wesentlich auch eine Frage ihres Platzes inmitten der Gesellschaft.

„Die Arbeitsmarksituation für Menschen mit Behinderung verschlechtert sich von Jahr zu Jahr. Es braucht dringend einen Masterplan für eine neue Beschäftigungsoffensive! Der diskutierte Beschäftigungsbonus kann für Unternehmer/innen ein guter Anreiz sein, mehr Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Es gibt bereits sehr viele Unterstützungsleistungen – wie Arbeitsplatzadaptierung, Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, Jobcoaching und dergleichen –, die allerdings vielfach unbekannt sind bei den Unternehmen. Gleichzeitig ist vielen nicht bewusst, dass sie sich durch die Anstellung behinderter Menschen die teils sehr hohen Ausgleichstaxzahlungen ersparen und dafür engagierte Mitarbeiter/innen gewinnen würden. Davon könnten alle nur profitieren“, so Huainigg abschließend.

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2 Kommentare

  • …und von den zum Teil „hohen“ Ausgleichstaxen, lieber Franz Joseph, kann frau auch nur träumen. Ja, in Summe vielleicht, wenn ein Groß-Betrieb gar keine MitarbeiterIn mit Behinderung einstellt, was ja leider oft vorkommt. Deshalb: Erhöhung der Ausgleichstaxen und es darf kein Freikaufen mehr geben im öffentlichen und halböffentlichen Dienst (auch nicht in Sozialeinrichtungen), neben sonstigen „Zuckerln“ für Betriebe.
    Und vor allem müssen auch die Leute in „Tagesheimstätten (oder wie sie sonst vermeintlich verschönt genannt werden) Löhne anstatt einem Taschengeld bekommen, die im Sozialversicherungssystem zu einer eigenen finanziellen Absicherung führt.

  • nur wird z.B. die Arbeitsplatzausstattung z.B. Braillezeile zumindes für im öff. Dienst beschäftigte nicht mehr gefördert; höchstens eine Erstausstattung