Die Behinderteneinstellungsquote konnte damit innerhalb eines Jahres von 87 auf 92 Prozent erhöht werden.

„Unsere gemeinsame Initiative in der Bundesregierung zeigt Wirkung“, zeigt sich Beamtenministerin Doris Bures erfreut, dass seit April 2007 bereits 172 Menschen mit Behinderungen in den Bundesdienst aufgenommen wurden. Das ist ein Plus von 4,11 Prozent. Die Behinderteneinstellungsquote konnte damit innerhalb eines Jahres von 87 auf 92 Prozent erhöht werden. Hintergrund: Im Mai 2007 hat sich der Ministerrat auf Initiative der Beamtenministerin darauf verständigt, Menschen mit Behinderungen mehr Beschäftigungschancen im Bundesdienst zu bieten.
„Damit haben wir sowohl die Beschäftigungschancen behinderter Menschen im Bundesdienst verbessert als auch die Vorbildfunktion der Bundesverwaltung weiter gestärkt“, so Bures.
Insgesamt sind im Öffentlichen Dienst momentan 4.352 Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Nach den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes sind das 5.672 anrechenbare Behinderte. Die darauf bezogene Behinderteneinstellungsquote hat sich innerhalb der letzten zwölf Monate von 87 Prozent auf 92 Prozent erhöht.
„Und wir wollen noch besser werden. Daher rufe ich alle Ressorts dazu auf, die gemeinsame Kraftanstrengung fortzusetzen, um die positive Entwicklung beibehalten zu können. Ich möchte mich auch bei den Ressorts für die bisher geleisteten Anstrengungen bedanken“, so Bures.
Die Bundesregierung habe sich vorgenommen, verstärkt Hilfestellungen für schwer vermittelbare Arbeitssuchende anzubieten. Dabei sollen besonders Menschen mit Behinderungen, die am Arbeitsmarkt mit vielen Hürden zu kämpfen haben, berücksichtigt werden, so Bures, die dem Ministerrat heute den Bericht über die Anzahl der Bediensteten mit Behinderung im Bundesdienst vorgelegt hat.
Kornelia Götzinger,
26.05.2008, 10:51
Auf die Frage von „anonym“: Wie können mehr „anrechenbare Behinderte“ beschäftigt sein, als gesamt überhaupt beschäftigt sind? möchte ich anmerken: Rollstuhlfahrer zählen doppelt. Grüße!
Leodolter,
24.05.2008, 11:59
Behinderte, die dem Bund über das BBRZ zugeteilt werden, gelten als doppelt anrechenbar – da zugleich auch zum BBRZ gehörig.
Anonymous,
23.05.2008, 10:48
Warum ist Bures mit der ERFÜLLUNG des Gesetzes überfordert? Warum überhäuft sie sich mit Eigenlob über die NICHTERFÜLLUNG eines Gesetzes? Das verdient den Gusenbauer-Preis für politische Schläue!
Hermann,
23.05.2008, 10:10
Eine super Idee ist da dem OÖ. Hiesel eingefallen – Beschäftigt man ALLE neuen „Personen mit besonderen Bedürfnissen“ nur Halbtags kann man sich besser durchschummeln bei der Beschäftigungspflicht! Resultat man hat zu viel zum „STERBEN“ aber zu wenig zum „LEBEN“. So ist auch im VB – Gesetz nach wie vor festgeschrieben, dass nach einjähriger Dienstunfähigkeit das Dienstverhältnis automatisch gelöst wird. Na bitte was will man mehr – ist doch der behinderten Arbeitnehmer schlechter gestellt als in der Privatwirtschaft! Liebe Grüße Hermann – lasst Euch nicht unterkriegen!
Anonymous,
23.05.2008, 09:52
Interessant, dass Frau Minister auch (noch) nicht von „behinderten Menschen“ spricht! ;-( Außerdem eine Verständnisfrage: „Insgesamt sind im Öffentlichen Dienst momentan 4.352 Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Nach den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes sind das 5.672 anrechenbare Behinderte.“ Wie können mehr „anrechenbare Behinderte“ beschäftigt sein, als gesamt überhaupt beschäftigt sind? Muss es nicht genau umgekehrt sein? Grüße von einem Behinderten (Menschen)
Anonymous,
21.05.2008, 16:59
Richtige Meldung: Der Bund schämt sich nicht, noch immer hunderte behinderte Menschen nicht zu beschäftigen, die er beschäftigen müßte. Bravo, Kottan.