Das Burgenland hat nun auch einen Monitoringausschuss.
Das entsprechende Landesgesetzblatt wurde am 3. Oktober 2014 veröffentlicht. Der Monitoringausschuss besteht aus der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen- und Patienten- und BehindertenanwältIn sowie VertreterInnen der Menschen mit Behinderung, einer Menschenrechts-NGO und der Wissenschaft.
Trotz massiver Kritik seitens der Zivilgesellschaft wegen der mangelhaften Unabhängigkeit im Sinne der Pariser Prinzipien wurde der Entwurf im Rechts- und Sozialausschuss „ohne Wortmeldung einstimmig beschlossen„.
Der Beschluss im Landtag erfolgte am 25. September 2014.