Burgenland: Neue Richtlinien im Bereich Persönliche Assistenz

Nutzerin zeigt anhand ihrer Lebenssituation Schwachstellen auf.

Tafel: Burgenland
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Unter dem Titel „Burgenland: wenn der Alltag ohne Hilfe nicht zu schaffen ist“ schildert der Kurier am 12. März 2020 die Situation der blinden Burgenländerin Daniela Ostermann.

Frau Daniela Ostermann lebt demnach seit 2012 mit Persönlicher Assistenz. Am Anfang waren es 20 Stunden pro Monat, nach Unterstützung durch den ÖZIV wurde die Stundenanzahl immerhin verdoppelt. Aufgrund der neuen Richtlinien (BIZEPS hat berichtet) wurden ihr dann seit Anfang des Jahres 60 Stunden pro Monat genehmigt. Das reiche aber bei weitem nicht zur Alltagsbewältigung aus.

Auch WAG Assistenzgenossenschaft, Selbstbestimmt Leben Österreich und BIZEPS haben in einem offenen Brief an Soziallandesrat Christian Illedits (SPÖ) zu den neuen Richtlinien, die am 10. Jänner 2020 in Kraft getreten sind, kritisch Stellung genommen.

Das Hauptproblem

Im Burgenland bezieht sich Persönliche Assistenz außerhalb des Arbeitsplatzes tatsächlich nur auf Freizeitgestaltung. Notwendige Assistenz zur Unterstützung bei der Haushaltsführung wird nicht berücksichtigt.

Weitere Ursachen

Abgesehen von der für Frau Ostermann positiven Regelung, wonach Menschen mit Sinnesbehinderungen, anders als in anderen Bundesländern, Persönliche Assistenz erhalten wirken sich folgende Regelungen zusätzlich negativ für sie aus:

  • Berufstätige Menschen mit Behinderungen erhalten je nach Ausmaß der Berufstätigkeit weniger Persönliche Assistenz für die Freizeit, als Menschen mit Behinderungen, die nicht berufstätig sind. Frau Ostermann arbeitet 40 Stunden pro Woche.
  • Je höher der Assistenzbedarf und damit das bewilligte Stundenausmaß, desto niedriger der Förderbetrag pro Stunde.
  • Die Verrechnung erfolgt im Nachhinein, das heißt, dass die PA-Stunden vorfinanziert werden müssen.

Angesichts dieser Punkte scheint die fehlende Barrierefreiheit des Antragsformulars für blinde Menschen das kleinste Problem zu sein.

Konkrete Folgen

Das hat für Frau Ostermann konkrete Folgen. Die 52-Jährige hatte eine Operation an der Gallenblase. Daher ist es für sie aus gesundheitlichen Gründen besonders wichtig, sich gesund zu ernähren und auf Fertiggerichte zu verzichten. Da sie aber zu wenig Unterstützung im Haushalt hat, habe sie ihre Ernährung bisher nicht umstellen können.

Starke Gewichtszunahme und infolge eine offene Wunde am Fuß seien die Folgen gewesen. Ostermann gegenüber dem Kurier: „Wenn sich nicht bald etwas ändert, wenn ich nicht bald meine Ernährung ändern kann, wird mein Problem immer größer.“

Reaktion des Landes

Landesrat Illedits verweist auf die derzeitige Überarbeitung des Chancengleichheitsgesetzes. Die Betroffenen werden zur Mitwirkung eingeladen.

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Ein Kommentar

  • …ich kann das Wort „Chancengleichheitsgesetz“ im Zusammenhang mit der Behindertenhilfe der Bundesländer schon nimmer hören. Bin ein „gebranntes Kind“ von OÖ. Nach wie vor werden bei uns Einkommen ab einer gewissen richtsatzmäßigen Höhe (und natürlich das Pflegegeld, ausg. Pflegegeld-„Taschengeld“) als Kostenbeitrag für Hauptleistungen (wie z.B. Wohnen, PA, Arbeit in Behindertenwerkstätten…) herangezogen , wenn auch seit noch nicht allzu langer Zeit (Inkrafttreten des Verzichts auf Pflegeregress) jetzt wenigsten auf Kostenbeiträge aus Vermögen verzichtet wird. Von Chancengleichheit kann jedenfalls in meinen Augen nicht gesprochen werden. Es entspricht höchstenfalls einem zweiten, etwas abgeminderten, Sozialhilfegesetzes.